Die Petition wurde am 15. April 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde sie von 11 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum (1.500) nach § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz nicht erreicht.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie teilte zur Petition mit, dass neben anderen Berufsgruppen auch Diplom-Chemiker nicht zum Personenkreis der Anspruchsberechtigten der Altersversorgung der Technischen Intelligenz gehören. Der betroffene Personenkreis hatte sich erfolglos bis an das Bundessozialgericht gewandt.
Dieses hatte mit Urteil vom 12. Juni 2001 (B 4 RA 107/00 R) entschieden, dass die Nichteinbe-ziehung dieses Personenkreises sich in der Textauslegung der Zweiten Durchgangsbe¬stimmung zum Altersversorgungssystem der Technischen Intelligenz vom 24. Mai 1951 begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2005 ausdrücklich bestätigt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, das Bestehen eines fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in Zusatzversorgungssysteme vom Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung abhängig zu machen.
Die Nichteinbeziehung von Diplomchemikern und Diplomphysikern u.a. Naturwissenschaftlern in die zusätzliche Altersversorgung der Technischen Intelligenz der früheren DDR hat zu zahlreichen politischen Initiativen geführt. Dabei sollte eine gesetzliche Nachbesserung erreicht werden. Im Jahr 2002 wurden in einem Entschließungsantrag im Bundesrat Verbesserungen unter anderem für diesen Personenkreis gefordert. Weitere Vorstöße, eine Nachbesserung zu erreichen, waren nicht erfolgreich.
Zuletzt hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage „20 Jahre Renten-überleitung – Perspektiven für die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland“ vom 19. Oktober 2011 deutlich gemacht, dass keine Regelung zur Klarstellung der Zuge¬hörigkeit der Diplomchemiker, Diplomphysiker und anderer Naturwissenschaftler zum Kreis der Anspruchsberechtigten der Altersversorgung der Technischen Intelligenz geplant ist.
Thüringen hat wiederholt auf die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit der Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern hingewiesen. Dabei sollten auch die Forderungen von Personenkreisen, die Überführungslücken im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung des Systems der DDR in das bundesdeutsche Rentenrecht beklagen, geprüft und gegebenenfalls einer Lösung zugeführt werden. Der Freistaat Thüringen hat in der Bundesratssitzung am 29. Januar 2016 einen entsprechenden Antrag formuliert. Dies führte zu dem Beschluss des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 585/15), indem nochmals die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert wurde.
Trotz großen Verständnisses des Petitionsausschusses für das Anliegen schien ihm eine Verbesserung der Situation derzeit auch durch eine Bundesratsinitiative nicht erreichbar. Dies zeigt auch eine im Jahr 2012 durchgeführte Umfrage. Nach Ansicht des Petitionsausschusses bleibt daher nur die weitere Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten.
Der Petitionsausschuss sah daher keine Möglichkeit, dem Anliegen abzuhelfen und hat die Petition gemäß § 17 Nr. 9 Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen. Im Weiteren wurde die Petition aber im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundes, gemäß § 17 Nr. 4 ThürPetG an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet.