Keine Kürzungen im naturwissenschaftlichen Unterricht unserer Schulen!

Abgeschlossen
4048 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Mario Koch
    aus 99518 Bad Sulza
  • veröffentlicht am 05.09.2023
  • 26.08.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 26.08.2024
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

    Im Rahmen der Anhörung wies der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zunächst auf das in der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Ziel, eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicherzustellen, hin. Einer der Wege dahin seien die gemeinsamen Abituraufgabenpools. Die Länder hätten sich verpflichtet, die Abituraufgabenpools in einem festgelegten Umfang zu nutzen sowie die mit der Nutzung verbundenen strukturellen und inhaltlichen Veränderungen umzusetzen. Aufgrund der Selbstverpflichtung der Länder, Bildungsstandards zu erfüllen, müssten auch in Thüringen die Lehrpläne novelliert und Unterrichtsstunden einzelnen Unterrichtsfächern definiert zugeordnet werden. Aus diesem Grund sei der naturwissenschaftliche Bereich aller Stundentafeln durch feste Stundenzuweisungen in der Sekundarstufe I und Stundenerhöhungen in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe gestärkt worden.

    Thüringen habe dabei eine besondere Ausgangssituation. Thüringer Schülerinnen und Schüler würden in der Einführungsphase bisher in 18 Fächern unterrichtet und in 17 Fächern bewertet. Im Durchschnitt erhielten die Schülerinnen und Schüler pro Halbjahr und Fach etwa drei Noten, was bedeute, dass in jeder Schulwoche mehr als drei Leistungserhebungen durchgeführt werden müssten. Dies stelle im Bundesvergleich eine besonders hohe Arbeitsbelastung dar.

    Mit der vorgesehenen Einführung des Fachs Medienbildung und Informatik im Pflichtbereich wären in der Klassenstufe 10 des gymnasialen Bildungsgangs zukünftig statt der bisherigen 18 Fächer sogar 19 Fächer zu belegen, mit allen Folgen für die damit zu erbringenden Leistungsnachweise. Die Vorbereitungen auf den Unterricht und auf die Leistungserhebungen nähmen für Schülerinnen und Schüler einen beträchtlichen Zeitumfang in Anspruch. Dieses Bedingungsgefüge sei nicht zeitgemäß und auch nicht zumutbar.

    Ziel der Änderungsverordnung sei folglich eine auf den Lernenden orientierte Reduzierung der verpflichtend zu belegenden Fächeranzahl in der Klassenstufe 10 des gymnasialen Bildungsgangs gewesen, ohne den Fächerkanon oder fachliche Inhalte im Grundsatz zu reduzieren. Eine Vorauswahl in den gesellschaftswissenschaftlichen, musisch-künstlerischen und mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereichen sowie die Überführung von Astronomie in ein Doppelfach Physik/Astronomie werde deshalb als sinnvoll erachtet.

    Der Staatssekretär wies im Folgenden auf eine Anhörung zu diesem Änderungsvorschlag hin, in dessen Ergebnis entschieden worden sei, dass keine Vorauswahl in der Klassenstufe 10 erfolge. Alle Fächer würden unterrichtet und bewertet, die Unterrichtswochenstunden würden den Fächern wieder anteilig zugeordnet.

    Bezüglich des Bedarfs an Fachkräften äußerte der Staatssekretär, dass die neuen Fächer, auch Medienbildung und Informatik, nach und nach ab Klasse 7 aufgebaut würden. Es würden daher nicht alle Fachlehrer ab dem nächsten Schuljahr benötigt. Entsprechend könne der Bedarf an Lehrern gedeckt werden, weil dieser erst über die Jahre ansteige.

    Das neue Doppelfach Physik/Astronomie beginne dem Schuljahr 2026/2027 bereits in der Klassenstufe 7 und wachse curricular bis zur Klassenstufe 10 auf. Damit werde dem interdisziplinären Charakter der Naturwissenschaften und der Notwendigkeit fächerübergreifender, vernetzender Betrachtungs- und Arbeitsweisen besser Rechnung getragen. Bis zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss) am Ende der Klassenstufe 10 erhielten die Schülerinnen und Schüler insgesamt acht Unterrichtswochenstunden Physik und Astronomie in allen Bildungsgängen.

    Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung hat sich zunächst der AfBJS mit der Petition befasst. Im Rahmen der Beratungen im Fachausschuss führte der Minister für Bildung, Jugend und Sport aus, dass Astronomie und Physik in der Forschung als Querschnittsthemen verstanden würden, die jeweils für sich einen eigenen Stand hätten. Die eine Fachdisziplin würde nicht ohne die andere gedacht. Dieser Ansatz werde mit der Bildung des neuen Doppelfaches Physik und Astronomie nachvollzogen. Keines der Fächer werde vom anderen „geschluckt“, keines der Fächer verliere dabei. Der Minister machte im Weiteren deutlich, dass die Lehrplaninhalte beider Einzelfächer in einen gemeinsamen Lehrplan für das neue Doppelfach Physik und Astronomie überführt würden. Dafür würden die bislang gültigen Lehrplaninhalte entsprechend der Fachstandards auf Aktualität und fachwissenschaftliche sowie fachdidaktische Entwicklungen hin überprüft.

    Im Ergebnis seiner mehrfachen Beratung hat der AfBJS dem Petitionsausschuss empfohlen festzustellen, dass dem in der Petition vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat sich der Beschlussempfehlung des Fachausschusses im Ergebnis seiner Beratungen angeschlossen. Der Ausschuss geht davon aus, dass es durch die Schaffung des Doppelfachs Physik/Astronomie die Chance gibt, die Astronomie einer breiteren Schülerschaft in unterschiedlichen Altersgruppen zugänglich zu machen.

    Die Thüringer Verordnung zur Vereinheitlichung der Organisation sowie der Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II vom 24. Mai 2024 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht (Nr. 10/2024 vom 31. Juli 2024, S. 387 ff.). Damit tritt die Überführung des Faches Astronomie in das neue Doppelfach „Astronomie und Physik“ mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft.

     

  • 08.01.2024
    Zwischenbericht

    Die öffentliche Anhörung am 18. Januar 2024 wird – entgegen der bisherigen Ankündigung – bereits um 15:00 Uhr (anstatt 17:30 Uhr) stattfinden.

  • 25.10.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 5. September 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 1.836 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 2.214 Unterstützern vor. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht.

    Der Petitionsausschuss hat deshalb in seiner 45. Sitzung am 19. Oktober 2023 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen.

    Die Anhörung wird am 18. Januar 2024 um 17:30 Uhr im Thüringer Landtag stattfinden.

    Es ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Stream auf der Homepage des Landtags unter https://www.thueringer-landtag.de/ im Internet zu übertragen.

  • 18.10.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 05.09.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen