Keine Maskenpflicht in Thüringen - Aufhebung des §4a der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Abgeschlossen
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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Holger Winter
    aus 99817 Eisenach
  • veröffentlicht am 04.05.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Mit dieser Petition möchten Wir die Thüringer Regierung bitten die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) in Thüringen Rückgängig zu machen und die Streichung des §4a der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu veranlassen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Diese Petition richtet sich gegen § 4a der Verordnung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom vom 24. April 2020.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Wie wird die Petition begründet?

Für die Petition sind folgende Gründe zu berücksichtigen. 1.Einschränkung der Grundrechte – Grundgesetzt der BRD Eine Maskenpflicht verstößt gegen das Grundgesetz und die damit verbundenen Grundrechte des Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Sittengesetz verstößt" Eine zwanghafte Pflicht eine Maske im Gesicht zu tragen, widerspricht dem Grundgesetz. 2. Verstoß gegen das Vermummunsverbot In Deutschland gibt es das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit, dass den Teilnehmern von Demonstrationen gem. § 17a Abs 2 (Versammlungsgesetz) untersagt, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. 3. Nutzen und Sinn Ende März 2020 – hieß es vom WHO-Nothilfedirektor Michael Ryan in Genf: Das allgemeine Tragen von Mundschutz habe im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus keinen Nutzen. Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert. Hinzu kommt, dass beim Tragen einer Maske auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugt wird,dass dazu führen kann, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden. 4.Hygienischer Aspekt Eine Baumwollmaske oder eine einfache OP-Maske hält keine Viren ab. Viren fliegen beim Niesen und Husten zwar nicht mehr so weit, aber die Viren gehen durch den Stoff hindurch. Hinzu kommt, dass sich in den Masken Bakterien ansammeln, die wir regelmäßig ausatmen. Dadurch das der Stoff der Masken durch das Atmen leicht feucht und warm ist, ist dies ein hervorragender Nährboden für Bakterien und weiteren Gesundheitsrisiken. In Kliniken werden Masken täglich fachmännisch ausgetauscht und entsorgt. Im privaten Bereich, bei Menschen die keinen medizinischen Hintergrund haben, besteht die Gefahr das dies nicht korrekt geschieht und dadurch andere, bakterielle Infektionen entstehen. 5. Unverhältnismäßigkeit Die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) verleiht den Menschen in Thüringen noch mehr Angst im Bezug auf das Corona-Virus. Die Maskenpflicht ist absolut unverhältnismäßig. Die bis dato getroffenen Maßnahmen wie zum Beispiel ein Abstand von 1,5 - 2 Meter und vor allem häufiges und gründliches Händewaschen reichen vollkommen aus. Das freiwillige Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung sollte jeden Bürger in Thüringen selber überlassen sein.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Der § 4a der Verordnung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnungvom vom 24. April 2020 soll gestrichen werden, da dass freiwillige Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung jeden Bürger in Thüringen selber überlassen sein sollte.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

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