Die Landesregierung soll die Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen stoppen. Wenn das Unterstützuhgsgeld wurde zu Betriebszwecken ausgegeben, muss es nicht zurückgezahlt werden. Niemand wusste damals, wie lange die Pandemie dauert und welche Einrichtungen zu welcher Zeit geöffnet werden. Es war zur der Zeit nicht möglich tag- und centgenau coronabedignte Berinträchtigung der Geschäftsbedingungen einzuschätzen. Unter den Bedigungen stand nur, dass die Anträge wahrhafte und komplette Informationen enthalten müssen und in dem Fall muss man die Corona-Hilfe zurückzahlen. Die Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020 waren ziemlich missverständlich. Die Formulierungen in den Bescheiden mussten klar und für Normalbürger verständlich sein. In den Bescheiden stand nicht, dass die Coronoahilfen in wenigen Tagen ausgegeben werden mussten und die Selbständigen wussten nicht, was auf Sie im morgigen Tage wartete und hatten Angst, das ganze Geld schnel auszugeben, da es völlig unklar war, ob der Staat weiteres Geld für die Unterstützung hat. Darüber hinaus ist es total ungerecht, das Geld gerade in dieser Kriselage zu fordern. Die Selbständigen haben häufig gar keine Möglichkeit, solche hohe Beträge zu zahlen. Besonders peinlich ist die hohe Verzinsung dieser Rückzahlungsforderungen. Für eine Hilfe ist es ganz unerwartet. Sollten wir wissen, dass eine Möglichkeit der Rückzahlungsforderungen besteht, würden wir das Geld gar nicht annehmen. Das stand aber gar nicht in den Bescheiden.