Keine Windräder im/am Naturschutzgebiet Grünes Band

Abgeschlossen
143 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Corinna Kolb-Welsch
    aus 96515 Judenbach OT Heinersdorf
  • veröffentlicht am 27.05.2019
  • 12.08.2021
    Abschlussbericht

    Die Petition ist am 27. Mai 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 145 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Den Petitionsausschuss haben in der Angelegenheit eine Reihe von Petitionen mit ähnlicher Zielrichtung erreicht. Vor diesem Hintergrund hat er gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) eine umfangreiche und sehr informative Anhörung mehrerer Bürgerinitiativen zu der Thematik durchgeführt.

     

    Im Ergebnis hat der Thüringer Landtag schließlich in seiner 31. Plenarsitzung am 18. Dezember 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der FDP und der CDU beschlossen, in § 10 Abs. 1 S. 2 n. F. ThürWaldG Folgendes zu regeln: „Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“ Mit der dargestellten Gesetzesänderung ist es den Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr nicht mehr möglich, für Waldflächen die Nutzungsart „Windenergie“ vorzusehen. Dies ist von den Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Neuaufstellung der Regionalpläne zu berücksichtigen. Das mit Ihrer Petition kritisierte geplante Vorranggebiet „W 9 – Judenbach“ lässt sich mithin rechtlich nicht mehr realisieren.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition stellte der Petitionsausschuss daher fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen Anliegen entsprochen werden konnte.