Kleiner Thüringer Wald als LSG ausweisen

Abgeschlossen
65 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ramona Schüler
    aus 98530 Oberstadt
  • veröffentlicht am 24.02.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Den „Kleinen Thüringer Wald“ und Umland als LSG ausweisen zu lassen und dem Antrag des NABU bei der Oberen Naturschutzbehörde in Weimar dringend Nachdruck und Gesetzeskraft zu verleihen. Das Gebiet ist für die gesamte Region landschaftsprägend. Es bietet ein noch intaktes, unbeeinträchtigtes Ökosystem mit großen Waldbeständen, einer reichen Biodiversität, vielfältigen biotopverbindenden Heckenbeständen, Baumalleen und Rückzugsgebiet für bundesweit gefährdete und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Diese Ausweisung würde der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der Naturschutzoffensive 2020 Rechnung tragen, die Lebensräume und Landschaften – Kulturlandschaften für Mensch und Natur zur höchsten Priorität erklären und über die Umweltministerkonferenz ein Aktionsplan für Schutzgebiete initiiert, die über Bund und Länder umgesetzt werden sollen.

Wie wird die Petition begründet?

In Deutschland gibt es viele atemberaubende und interessante Landschaften – Küsten, Seengebiete, Heide- und Bergwelten, Flussauen, Kegelspiele, Klettersteige, Weinregionen … Aber den Kleinen Thüringer Wald im Süden des Bundeslandes Thüringen, dem „grünen Herzen Deutschlands“, den gibt es auch. Gleichsam im Schatten des Thüringer Waldes, mit seinem alten Grenz- und Wanderweg „Rennsteig“ gelegen, ist er bislang noch relativ unbekannt. Als Mittelpunkt einer uralten Kulturlandschaft, die noch relativ unbeschadet überkommen ist, dominiert er ein wunderbares natürliches Zusammenspiel aus Höhenzügen, Wiesen-, Felder- und Ackerflächen sowie kleinen Dörfern und bietet immer wieder reizvolle Fernsichten in die Nachbarregionen wie Franken oder die Rhön. Für die hier teilweise schon über mehrere Generationen Lebenden ist der Kleine Thüringer Wald der Inbegriff von Heimat. Hier hat man sich nicht nur persönliche Existenzen geschaffen, hier fühlt man sich vor allem angekommen und zu Hause. In einer Zeit enormer Mobilität ist dieser Landstrich für die hier Lebenden deshalb auch ein Sehnsuchtsort. Menschen brauchen diese Konstanten für ihr Wohlsein und ihr Leben. Sie brauchen unverwechselbare Landschaften, brauchen ihnen vertraute Wiedererkennungswerte und vor allem das Gefühl und Wissen, dass natürliche, uralte Kreisläufe noch funktionieren und nicht bald irgendeiner verheißungsvollen Zukunftstechnologie geopfert werden müssen. Wenn wir nicht umgehend damit beginnen, die bereits enorm fortgeschrittene Technisierung unserer Landschaften, deren Zersiedelung und ungebremste Bebauung, deren Flächenversiegelung, deren Schädigung durch eine extensive auf Monokulturen ausgerichtete Bewirtschaftung … zu stoppen, werden die Kostbarkeiten unserer Natur, werden noch intakte Ökosysteme oder ganze Pflanzen- und Tierpopulationen unwiederbringlich bald verloren sein. Noch intakte Natur- und Lebensräume gilt es vor weiteren zweifelhaften Eingriffen zu bewahren, denn sie sind nicht nur unsere, sondern auch für unsere Kinder- und Enkelkindergenerationen elementarste Lebensgrundlage. Es sollte daher oberstes Gebot sein, seltene Tier- und Pflanzenarten, die nur noch ein enges Verbreitungsgebiet haben oder nur noch an wenigen Stellen vorkommen, mit allen Mitteln zu bewahren. Mit der Bundesartenschutzverordnung oder dem Washingtoner Artenschutzüberein-kommen sind entsprechende nationale und internationale Regelwerke vorhanden. Die Gründe für die Seltenheit und den Rückgang vieler Arten sind mannigfaltig: So wurden beispielsweise passende Standortbedingungen drastisch dezimiert, was für naturnahe Biotope nicht folgenlos blieb. Artenrückgänge oder genetische Verarmung sind die augenscheinlichsten Symptome beeinträchtigter und geschädigter Lebensräume. Der CBD hat mit 194 Staaten ein Übereinkommen über die biologische Vielfalt beschlossen, das den unbedingten Schutz und den Erhalt von Letzteren sowie eine nachhaltige Nutzung der Lebensräume und ein hochwertig vernetztes Schutzgebietssystem einfordert, um den rasant zunehmenden Verlusten an Biodiversität entgegenzuwirken. Nur eine Vielfalt an unverletzten Lebensräumen bedeutet auch eine genetische Vielfalt. Der Kleine Thüringer Wald und sein Umland hat dieses abwechslungsreiche, vielfältige und zusammenhängende Lebensraumangebot noch zu bieten. Zudem sind hier Besonderheiten einer historischen Kulturlandschaft noch vielfach vorhanden. Beziehungsgefüge und natürliche Lebensgemeinschaften wie Streuobstwiesen, Wacholdersteppen, Heide- und Kalkmagerrasen, alte Besiedlungsstätten, Steinbrüche oder Sandgruben sind Zeugnisse einer maßvollen Symbiose aus Mensch und Natur. Es müssen keine großen Anstrengungen unternommen oder Unsummen von Sondermitteln aufgewendet werden, um diesen Lebensraum-Komplex möglichst unverfälscht zu erhalten – es müssen nur Wille, Vernunft und Einsicht aufgebracht werden, dies auch wirklich zu tun. Den richtigen Ansatz dafür gibt es bereits. So steht im Prüfbogen des Landratsamtes Hildburghausen, dass ein großflächiges Landschaftsschutzgebiet „Kleiner Thüringer Wald“ geplant ist und unsere Region sich vollständig in einem geplanten Verfahren für Schutzgebiete befindet. Es werden u.a. anteilige Biotopverbünde gemäß § 21 BNatSchG sowie seltene Böden bescheinigt. Im Landkreis Hildburghausen ist bislang lediglich der Stadtwald Hildburghausen als LSG gelistet. Das Deutsche Schutzgebietsnetz genügt, laut Aussagen des NABU, schon lange nicht mehr den Erfordernissen zum nachhaltigen Schutz der biologischen Vielfalt, da immer mehr Lebensräume in Gefahr sind bzw. unvermindert verschwinden. Umso mehr sollte das bereits begonnene Verfahren zur Unterschutzstellung des Kleinen Thüringer Waldes forciert werden. Die Grundidee der Schutzgebietskategorie Landschaftsschutzgebiet ist bereits in § 5 des RNSchG verankert. Als eigenständig steht sie seit 1976 nach der Einführung des § 15 BNatSchG. Im internationalen Kontext entspricht es der Kategorie V (geschützte Landschaft). Aussagen zur Ausweisung von LSG sind Folgende: Obwohl LSG eine geringere Schutzintensität besitzen, haben sie aber auf Grund ihrer Vielzahl und Größe eine wichtige Bedeutung im deutschen Schutzgebietssystem. Durch die Ausweisung weiterer LSG sollen durch menschliche Nutzung geprägte Landschaftsräume erhalten werden, die für den Naturschutz und die Landschaftspflege von Bedeutung sind. Sie sollen Naturlandschaften dokumentieren und sichern und alte Kulturlandschaften sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete unter historischen und denkmalpflegerischen Aspekten in ihren Landschaftszusammenhängen und dem Landschaftsbild erhalten. Die Eigentümlichkeit und Einmaligkeit soll erhalten bleiben und LSG sollen als visuell ansprechende Erholungsräume dienen. Gleichzeitig sollen sie Einhalt bieten dem zunehmenden Flächenverbrauch für Industriebauten. Eine Bebauung ist dann gänzlich verboten, denn der Gesamtcharakter, das noch intakte Ökosystem sowie geschützte Tierarten und seltene Insekten sollen ebenfalls erhalten bleiben. Denn das Verschwinden jeder Art hat unmittelbaren Einfluss auf den Fortbestand aller anderen Arten und somit wird das ökologische Gleichgewicht des Systems gefährdet. Der ländliche Raum muss deshalb unbedingt gerettet und bewahrt werden. Der Kleine Thüringer Wald entspricht u.E. (Bürgerinitiative, Verfasser der Petition) in allen Argumentationspunkten der Schutzwürdigkeit. Er ist einzigartig, vielfältig, ein intaktes zusammenhängendes Ökosystem. Es muss nicht nachgestaltet und neu erschaffen, sondern es muss Einmaligkeit erhalten werden. Wenn es für manche auch einfältig anmuten mag – jeder Baum, jeder Strauch, jedes Pflänzchen trägt dort zu einer unverkennbaren Natur- und Lebensraumsituation bei. Geologie Zwischen dem „großen“ Thüringer Wald und dem Marisfelder Grabenbruch ist der Kleine Thüringer Wald in geologischer Hinsicht interessant und schützenswert. So kommt es hier nicht nur zu einem markanten Wechsel geologischer Formationen (Bundsandstein-Muschelkalk-Zechstein), auch etliche Quellstandorte sind in diesem Arial zu verzeichnen. Bereits in den 1920er Jahren wurde diese besondere geologische Situation als maßgebliche Grundlage für das entstandene Landschafts- und Vegetationsbild einschätzt (s. Ernst Kaiser, Thüringer Landeskunde). Wald als Lebensgrundlage und Lebensraum Es muss hier nicht sonderlich erklärt werden, dass der Wald als Schutzgut höchste Priorität haben sollte. Wälder sind Wasserspeicher, Sauerstofflieferanten und Temperaturregler zugleich. Das alles erfüllt auch der Kleine Thüringer Wald für die Region. Neben ausgeprägten Fichten-, Kiefern- und Buchenbeständen bestimmen artenreiche Halbtrocken- und Trockenrasen, feuchte Wiesentäler mit Bachverläufen, Wacholderhaine oder Weißdornflächen seine Vegetation. Bisher reine Fichtenbestände wurden seit Jahren durch eine naturnahe Bewirtschaftung zu Mischbeständen mit Laubholz, Weißtannen und anderen klimaresistenten Gehölzarten umgebaut. Für bundesweit gefährdete und bedrohte Tierarten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch oder Fledermaus ist er Brut- und Rückzugsgebiet. Spuren alter Besiedlung Noch zahlreich vorhandene Relikte alter Besiedlung machen den Kleinen Thüringer Wald auch in kulturhistorischer Hinsicht bedeutsam. Ein Netz von alten Hohlwegen und historischen Grenzen, Burgruinen und Geotope sowie etliche archäologische Denkmale wie Gräberfelder aus der Bronzezeit, Reste der mittelalterlichen Kapelle „Laurenze“ oder die Wüstung „Leipzigs Rasen“ durchziehen sein Gebiet und sind immer wieder Zielpunkte eines gewissen fachlichen und touristischen Interesses. Denkmalgeschützte Objekte/Park Das Wasserschloss von Oberstadt – das Geburtshaus von Johann Georg von Langen, dem Begründer des Begriffs der Nachhaltigkeit und Vater der geregelten Forstwirtschaft. Einem europäischen Universalgenie, der mit seinem Wirken den Grundstein für unseren heutigen Wohlstand legte. Der Schlosspark in Marisfeld – eine besonders historische Sehenswürdigkeit in der Dorflandschaft. Als repräsentativer Bestandteil eines Rittergutes entstanden, zählt er zu den späten Vertretern der sogenannten Landschaftsparks mit Bäumen von 250 – 300 Jahren. Naturpark Thüringer Wald – eine bislang vergebene Chance Seit einigen Jahren ist der Kleine Thüringer Wald Bestandteil der Naturparkroute Thüringer Wald. Zwar leisten die Naturparkgemeinden Marisfeld, Schmeheim, Oberstadt, Grub, Eichenberg, Bischofrod, Ahlstädt und Gethles, die im Einzugsgebiet des Kleinen Thüringer Waldes liegen, einen gewissen Beitrag an den entsprechenden Dachverband, aber eine wirkliche Aufwertung der Region und ihrer Dörfer, beispielsweise hinsichtlich eines „sanften Tourismus“, ist bislang nicht erkennbar. Diesbezüglich ist auch die umfangreiche Beschilderung der Region als relativ wirkungslos einzuschätzen. Die Erhebung des Kleinen Thüringer Waldes zum Landschaftsschutzgebiet wäre gegebener Anlass, aus verschiedenen Richtungen über eine sinnvolle touristische Erschließung der Region erneut nachzudenken. Die Gemeinden sind um die Entwicklung eines sanften Wander-, Rad- und Reittourismus bemüht. Der Stellenwert und die besondere Bedeutung der Erholungsfunktion dieses reizvollen und vom Massentourismus verschonten Gebietes wurden bisher nicht ausreichend erkannt und genutzt. Es wäre wünschenswert, dass sich die Politik als „entscheidender Motor“ dabei ins Spiel bringt. Auch angrenzende Städte wie Suhl, Schleusingen, Themar, Hildburghausen oder Meiningen sollten mit ihren entsprechenden Potentialen in diesen Prozess einbezogen werden. Über seine eigentliche Funktion eines unmittelbaren Lebensraumes hinaus hätte der Kleine Thüringer Wald sicher auch das Potential, ein wertvoller Naturraum für die Naherholung zu sein.

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