Die Petition wurde am 31. August 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 12. Oktober 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 33 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.
Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.
Der Petitionsausschuss hatte die Petition mehrfach inhaltlich beraten und die Landesregierung eindringlich um eine zeitnahe Entscheidung im Sinne der Erzieherinnen und Erzieher sowie der zu betreuenden Kinder gebeten.
Zwischenzeitlich hatte der Koalitionsausschuss entschieden, das Modellprojekt zum 1. August 2016 zu beenden und die Verantwortung für die Thüringer Schulhorte zurück zum Land zu holen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, das Verfahren im Hinblick auf die Beibehaltung der Qualität der Schulhorte weiter zu begleiten.
Nach einem Kabinettbeschluss vom 15. März 2016 soll die Personalverantwortung für die Erzieherinnen und Erzieher an den staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen wieder allein vom Land wahrgenommen werden. Die nötigen Vereinbarungen mit den kommunalen Schulträgern sollen bis Ende April 2016 getroffen werden; bis dahin werden auch die Beschäftigten alle notwendigen Informationen erhalten. Angebote sollen sowohl die Beschäftigten, die mit der Einführung des Modellvorhabens zu den kommunalen Trägern wechselten, als auch jene, die von den Kommunen in der Zwischenzeit neu eingestellt wurden, erhalten. Da ein Großteil der Beschäftigten in den kommunalen Horten nur befristet bis zum 31. Juli 2016 angestellt ist, bekommen alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten.
Die Rücküberführung der Horte soll mittels eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB erfolgen. Dieser Betriebsübergang bewirkt, dass alle Arbeitsverhältnisse mit dem Inhalt übergehen, den sie im Zeitpunkt des Übergangs haben. Die bedeutet z.B., dass die Erzieherinnen und Erzieher aus dem Modellprojekt nicht als Berufsanfänger in den Landesdienst wechseln. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, die Arbeitsverhältnisse zu entfristen und die befristet vereinbarten Beschäftigungsumfangserhöhungen unbefristet weiter zu gewähren. Des Weiteren behalten die überzuleitenden Beschäftigten ihre jeweils erworbene Erfahrungsstufe und die Urlaubsansprüche für das Kalenderjahr 2016.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung am 7. April 2016 davon ausgegangen, dass – auch wenn dem Anliegen letztlich nicht entsprochen werden kann – zumindest eine „nahtlose“ Fortsetzung des Hortbetriebs über das Schuljahresende hinaus möglich sein wird. Die Petition schloss der Ausschuss deshalb gemäß § 17 Nr. 2 b) ThürPetG ab.