Eine Entscheidung des Berufungsgerichts zum Urteil vom 3.5.2019 des Amtsgerichts Gera steht bisher leider noch aus. Es darf in diesem Zusammenhang auch noch erwähnt werden, dass von insgesamt 23 Betrugsanzeigen zu bearbeiten waren, durch eine willkürliche Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen 20 dieser Verfahren eingestellt wurden. Zu den teilweise sehr fadenscheinigen und unrichtigen Begründungen verwies uns das Justizministerium aufgrund einer Beschwerde lediglich auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Richter. Ein solcher Umstand ist kaum nachvollziehbar. Da dieser Vorgang aber bereits verjährt und damit für die Geschädigten leider sehr negativ verlaufen ist, muss er von ihnen nicht mehr untersucht werden. Er mag aber für die im Bundesland Thüringen bestehenden Defizite innerhalb der Justiz dennoch von Bedeutung sein.
Unter normalen Verhältnissen sollte man davon ausgehen können, dass in einem Rechtsstaat auch schwierige und umfangreiche Wirtschafts-Strafsachen von den Behörden in einem angemessenen Zeitraum erledigt werden können. Doch wenn eindeutige Urteile durch ein einzeiliges Berufungsschreiben (ohne Begründung) über 3 Jahre unbearbeitet bleiben, ist das nicht mehr in Ordnung. Im vorliegenden Fall kann man ja fast schon den Verdacht hegen, dass es sich bei dem Verurteilten um eine ganz besonders schützenswerte Person handelt. Auch kommt einem dabei der Verdacht einer Strafvereitelung und einer Beihilfe zur Gläubigerbenachteiligung in den Sinn. Hat etwa der vermeintlich prominente Verteidiger aus Berlin hier einen so gewaltigen Einfluss auf den Vorgang, oder sind womöglich hier noch andere Beziehungen im Spiel, welche das Berufungsgericht von einer Entscheidung abhalten?
Wenn der Staat hier nachlässig arbeitet, führt das zwangsläufig zu einer Zunahme der Wirtschaftskriminalität, und das kann nicht im Interesse eines funktionierenden Staates liegen.