Lange Verfahrensdauer von Berufungsverfahren beim Landgericht Gera

Abgeschlossen
48 Mitzeichnungen
  • Justiz
  • Keine Region
  • eingereicht von Richard Schlund
    aus 81477 München
  • veröffentlicht am 29.09.2022

Welches Ziel hat die Petition?

Die baldige Abschaffung der untragbaren Zustände in der Thüringischen Justiz, die durch fehlende Richter und Staatsanwälte entstanden sind. Dem Vernehmen nach liegen inzwischen Wirtschafts-Strafsachen bis zu 6 Jahren unbearbeitet bei den Gerichten. Dieser Zustand muss umgehend beseitigt werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Ja, denn ein von uns nach über 5-jähriger Ermittlungsdauer endlich beim Amtsgericht in Gera erstrittenes, sehr eindeutiges Urteil wegen Kreditbetrugs und Insolvenzverschleppung vom 3.5.2019 liegt seit dieser Zeit unbearbeitet und damit unvollzogen in Berufung. Eine Berufungsbegründung wurde bisher nicht eingereicht. Der Verurteilte arbeitet indessen für 3 Baufirmen als faktischer Geschäftsführer und Mitinhaber weiter, obgleich gegen ihn am 16.10.2017 das private Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Weitere Strafanzeigen wegen privaten Insolvenzbetrugs wurden von uns am 15.09.2020 und am 01.12.2021 gegen den Beschuldigten und Verurteilten erstattet. Außer der Vergabe von 2 Aktenzeichen ist aber bisher offenbar nichts geschehen. Ob interne Ermittlungen eingeleitet wurden, ist von uns nicht feststellbar. 

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Eine Entscheidung des Berufungsgerichts zum Urteil vom 3.5.2019 des Amtsgerichts Gera steht bisher leider noch aus. Es darf in diesem Zusammenhang auch noch erwähnt werden, dass von insgesamt 23 Betrugsanzeigen zu bearbeiten waren, durch eine willkürliche Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen 20 dieser Verfahren eingestellt wurden. Zu den teilweise sehr fadenscheinigen und unrichtigen Begründungen verwies uns das Justizministerium aufgrund einer Beschwerde lediglich auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Richter. Ein solcher Umstand ist kaum nachvollziehbar. Da dieser Vorgang aber bereits verjährt und damit für die Geschädigten leider sehr negativ verlaufen ist, muss er von ihnen nicht mehr untersucht werden. Er mag aber für die im Bundesland Thüringen bestehenden Defizite innerhalb der Justiz dennoch von Bedeutung sein. 

Unter normalen Verhältnissen sollte man davon ausgehen können, dass in einem Rechtsstaat auch schwierige und umfangreiche Wirtschafts-Strafsachen von den Behörden in einem angemessenen Zeitraum erledigt werden können. Doch wenn eindeutige Urteile durch ein einzeiliges Berufungsschreiben (ohne Begründung) über 3 Jahre unbearbeitet bleiben, ist das nicht mehr in Ordnung. Im vorliegenden Fall kann man ja fast schon den Verdacht hegen, dass es sich bei dem Verurteilten um eine ganz besonders schützenswerte Person handelt. Auch kommt einem dabei der Verdacht einer Strafvereitelung und einer Beihilfe zur Gläubigerbenachteiligung in den Sinn. Hat etwa der vermeintlich prominente Verteidiger aus Berlin hier einen so gewaltigen Einfluss auf den Vorgang, oder sind womöglich hier noch andere Beziehungen im Spiel, welche das Berufungsgericht von einer Entscheidung abhalten?

Wenn der Staat hier nachlässig arbeitet, führt das zwangsläufig zu einer Zunahme der Wirtschaftskriminalität, und das kann nicht im Interesse eines funktionierenden Staates liegen.

Wie wird die Petition begründet?

Unter normalen Verhältnissen sollte man davon ausgehen können, dass in einem Rechtsstaat auch schwierige Wirtschafts-Strafsachen von der Justiz in einer vernünftigen Zeit erledigt werden können. Aber wenn eindeutige Urteile mit einer einzeiligen Berufung (ohne Begründung) über 3 Jahre verschleppt werden können, ist das nicht mehr in Ordnung.

Wenn der Staat hier nachlässig arbeitet, führt das zwangsläufig zu einer Zunahme der Wirtschaftskriminalität, und das kann nicht im Interesse eines funktionierenden Staates liegen. 

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Gesetzesänderung ist hierzu u.E. nicht erforderlich, wenngleich in unserem Land ohnehin zu viele Gesetze erlassen werden. Hier liegen eher Versäumnisse in der Planung von Stellen für Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte vor, denn man hat offenbar völlig übersehen, dass rund 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die damals aus dem Westen übernommenen Beamten in den Ruhestand gehen. Ein schwerwiegendes Versäumnis, das schnellstmöglich beseitigt werden muss.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

In unserer insgesamt 16 Seiten umfassenden und mit 13 Anlagen nachhaltig mit Beweisen unterlegten Strafanzeige vom 15.9.2020, ebenso in einer weiteren Strafanzeige vom 1.12.2021 unseres Rechtsanwaltes sind alle Fakten und Hintergründe zu diesem schwerwiegenden Betrugsfall und vor allem auch zu seiner Fortsetzung detailliert geschildert worden. Es liegt offenbar in der Natur der Sache, dass auch der amtlich bestellte Insolvenzverwalter hier mit demselben Tempo und mit wenig Druck arbeitet, so wie dies die Ermittlungbehörde bisher getan hat. Eine Ausnahme macht der Richter am Amtsgericht Gera, der selbst noch Recherchen angestellt hat, um zu seinem am 3.5.2019 eher milden Urteil zu gelangen.

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