Marktplatz Pößneck - Vorwürfe und Sachverhalte des Buches -Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2013 vom Bund der Steuerzahler

Abgeschlossen
2 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Petition soll erreicht werden, dass 1.den oben genannten Vorwürfe und Sachverhalte des Buches -Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2013 vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden. 2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt. Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Jan-Erik Hansen

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Pößneck. Der Marktplatz einschließlich der angrenzenden Straßen, Gehwege und Stufenanlagen in Pößneck wurde 1999 für 708.292 Euro grundhaft ausgebaut. Dazu flossen Fördermittel in Höhe von 686.307 Euro. Schon bei der Abnahme der Baumaßnahme wurde das Pflaster bemängelt. Dieser Mangel wurde bis zum Jahresende 1999 beseitigt. Eine Vielzahl der Pflastersteine spaltete sich später horizontal und vertikal. Die Ursache für die Spaltungen konnte auch nach einer Begutachtung im Jahr 2004 nicht ermittelt werden. Ein Gutachter empfahl als Mängelbeseitigung den Austausch der geschädigten Steine sowie zur Herstellung einer dauerhaft haltbaren Pflasterung eine Um- bzw. Neupflasterung. Der damalige Bauamtsleiter der Stadt Pößneck vereinbarte mit der beauftragten Baufirma, dass diese zur Abgeltung aller Ansprüche der Stadt Pößneck aus der Lieferung und Verlegung der Pflastersteine für das Bauvorhaben „Marktplatz“ eine Summe von 10.000 Euro zahlt, so das Innenministerium auf eine Anfrage im Landtag. Die erforderliche Neupflasterung in den Jahren 2009 und 2010 kostete die Stadt schließlich 282.007 Euro. Die Klage der Stadt gegen das baubetreuende Ingenieurbüro wurde wegen der Vereinbarung und der Abgeltungszahlung vor Gericht abgewiesen. Der Bauamtsleiter wurde von seiner Funktion entbunden und erhielt eine Abmahnung. Die Eigenschadenversicherung leistete 76.693 Euro entsprechend der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme an die Stadt. Mit den Kosten der Neupflasterung abzüglich der Zahlungen der Baufirma sowie der Versicherungssumme ist somit von einem Schaden in Höhe von 195.314 Euro auszugehen

Wie wird die Petition begründet?

s.o.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

s.o.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

s.o.

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