Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten. Bei der abschließenden Beratung wurde vom Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Thüringer Innenministeriums berücksichtigt.
Im Ergebnis der Beratung geht der Petitionsausschuss davon aus, dass die Bauarbeiten tatsächlich mangelhaft ausgeführt wurden. Der Marktplatz musste aufgrund des minderwertigen Pflasters in den Jahren 2009 und 2010 grundlegend saniert werden. Bis auf einen Teilbetrag, der von einer Versicherung übernommen wurde, wurde die Stadt Pößneck mit Aufwendungen in Höhe von rund 200.000 Euro belastet. Versuche, den Schaden gegenüber Dritten geltend zu machen, waren nicht erfolgreich. Eine Klage gegen das überwachende Architekturbüro auf Schadensersatz wurde mit Verweis auf die in der Petition angesprochene Vereinbarung zwischen dem ausführenden Bauunternehmen und dem damaligen Bauamtsleiter abgewiesen. Die Stadt Pößneck ließ daraufhin ein Rechtsgutachten erstellen, inwieweit eine Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen den Bauamtsleiter möglich wäre. Aufgrund der rechtlich beschränkten Haftung von Mitarbeitern war eine Inanspruchnahme des ehemaligen Bauamtsleiters jedoch nicht erfolgversprechend. Mithin ist der Gemeinde durch die seinerzeit nicht sachgerechte Reaktion auf die festgestellten Mängel bedauerlicherweise ein erheblicher Schaden entstanden. Alle Versuche der Stadt, die Schäden auf die Verursacher abzuwälzen, waren leider nicht erfolgreich.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen zur Rechtslage nach § 17 Nr. 2b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.