Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen am 25. September 2025 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur (AfDI) als zuständiger Fachausschuss wurde gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 ThürPetG um Mitberatung ersucht und zu der Anhörung hinzugezogen (§ 16 Abs. 1 S. 3 ThürPetG).
Unabhängig davon hatte der Petitionsausschuss die Petition noch vor der Durchführung der öffentlichen Anhörung gemäß § 9 Abs. 2 ThürPetG dem Haushalts- und Finanzausschuss als Material überwiesen, da sie sich auf die Beratungen zum Haushaltsgesetz bezieht.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung hatten der Petent und seine Vertrauenspersonen die Gelegenheit, das Anliegen öffentlich vorzutragen. Für die Landesregierung nahm der Staatssekretär im TMDI und ein Vertreter der zuständigen Fachabteilung an der Anhörung teil.
Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung hat sich zunächst der AfDI mit der Angelegenheit befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat der Fachausschuss deutlich gemacht, dass die Petition ein zentrales Anliegen der öffentlichen Daseinsvorsorge aufgreift. Der AfDI unterstützt das Ziel, die Erreichbarkeit und Mobilität insbesondere in ländlich geprägten Regionen nachhaltig zu verbessern. Zugleich hat der Ausschuss hervorgehoben, dass eine Reihe wesentlicher Schritte zur Stärkung des ÖPNV bereits eingeleitet worden sind. Mit der neuen bzw. fortentwickelten ÖPNV-Förderrichtlinie werden landesbedeutsame Buslinien und Bedarfsverkehre im ländlichen Raum gezielt gestärkt; die Fördersätze werden deutlich angehoben und erstmals erhalten auch Rufbusangebote eine verlässlichere Grundlage der Refinanzierung. Im Doppelhaushalt 2026/2027 sind darüber hinaus zusätzliche Mittel im Einzelplan 10 vorgesehen, um den Integralen Taktfahrplan in ausgewählten Landkreisen modellhaft zu erproben und damit verbesserte Taktungen, zusätzliche Fahrten sowie besser abgestimmte Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn zu ermöglichen.
Parallel dazu stehen Landes- und Bundesmittel für die Dekarbonisierung der Busflotten sowie für Investitionen in Haltestelleninfrastruktur, Barrierefreiheit und digitale Informations- und Vertriebssysteme zur Verfügung.
Der AfDI hat ferner zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung eindeutig zum Deutschlandticket bekennt und mit dem im Thüringer ÖPNV-Gesetz verankerten Ausgleichsanspruch für die Verkehrsunternehmen eine Grundlage für dessen Verstetigung geschaffen wurde. Unter Hinweis auf die bestehenden haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen hat der AfDI festgestellt, dass nicht sämtliche der vorgetragenen Forderungen kurzfristig und in vollem Umfang realisiert werden können. Gleichwohl versteht der Ausschuss die Petition als wichtigen Impuls, den eingeschlagenen Kurs – Ausbau des Angebots, Verbesserung der Takte und Qualitätssteigerung des ÖPNV im ländlichen Raum – im Rahmen der verfügbaren Mittel konsequent weiterzuverfolgen und bei künftigen Beratungen von Haushaltsansätzen, Nahverkehrsplanung und einschlägiger Gesetzgebung besonders zu berücksichtigen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 14. Sitzung erneut beraten. Im Ergebnis seiner Beratung schließt sich der Petitionsausschuss der Auffassung des mitberatenden Fachausschuss vollumfänglich an.
Die Petition wurde mit den vorgenannten Informationen abgeschlossen. Darüber hinaus wurde sie den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben.

