Menschenwürdige Unterkünfte für Flüchtlinge ( mit bundesweit gültigen Mindeststandards)

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Wolfgang Laub
    aus 24116 Kiel
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Menschenwürdige Unterkünfte für Flüchtlinge ( mit bundesweit gültigen Mindeststandards) Menschenunwürdige Unterkünfte für Flüchtlinge ( ohne bundesweit gültige Mindeststandards) müssen geändert werden. Die heute in Deutschland die Regel sind. Der Flüchtlingsrat Nordrhein- Westfalen (NRW, Wittener Straße 201 – 44803 Bochum) hat eine (Online-) Petition dazu gestartet,die ich auch bitte zu unterstützen www.frnrw.de/index.php/presse/aktionen/item/4165-frnrw-petition-mindeststandards-fluechtlingsunterkuenfte Für NRW, die aber auch bundesweit gestellt werden sollte ( auch aus Gründen der Gleichberechtigung/gleichen Rechte für Flüchtlinge, die sich nicht aussuchen können in welches Bundesland sie kommen). Auch in anderen Ländern wie auch Thüringen, was ich hiermit tue, auch damit dies gleichzeitig in mehreren Bundesländern gestartet wird mit dadurch möglicher gegenseitigen Unterstützung.

Wie wird die Petition begründet?

Aus o. g. Gründen hier deshalb eine allgemein bzw. auf Thüringen gehaltene und etwas gekürzte Version davon (der NRW-Petition) , mit Bitte um Unterstützung der Forderungen, da (wie in NRW auch beschrieben) auch in Thüringen Flüchtlinge meistens in viel zu kleinen Zimmern, maroden Gebäuden und sanitären Anlagen usw. untergebracht sind, weit abgelegen von Ärzten, Beratungsstellen, Einkaufsmöglichkeiten etc. Hier bedarf es einheitlicher Regelungen, denn, wie es in der NRW-Petition heißt: " Solange jede einzelne Kommune für die Gestaltung der Flüchtlingsunterbringung selbst verantwort- lich ist und keine verbindlichen Qualitätsstandards existieren, werden solche eklatanten Missstände weiterhin an der Tagesordnung sein. Der Flüchtlingsrat NRW e. V. setzt sich für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen ein! – Diese Form der Unterbringung ermöglicht Flüchtlingen ein selbstbestimmteres Leben, die Wahrung ihrer Privatsphäre und eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe – und den Kommu- nen eine teils erhebliche Kostenersparnis! Bis diese Unterbrin- gungsform flächendeckend realisiert ist, fordern wir die Ein- führung klar definierter und verbindlicher Mindeststandards für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte". So etwa: Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o. ä. ✔ Abgeschlossene Apartments mit eigenen, funktionstüchtigen und sauber übergebe- nen, sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung. ✔ Möglichst kleine Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 80 Bewohnerinnen. ✔ Zentral gelegene Einrichtungen (erreich- barer ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglich- keiten und sozialer Teilhabe) – keine Unter- bringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbe- gebieten. ✔ Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaf- fläche von 9 m2 pro Person. ✔ Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z. B. für Sprach- kurse) sowie Zugang zum Internet. ✔ Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von Unterkünften mit erheblichem Schimmelbefall oder ähn- lich gravierenden Schäden. ✔ Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche Überprüfungen und Kontrollen des Brand- schutzes. ✔ Einrichtung einer unabhängigen Beschwer- destelle. ✔ Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften – nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger Sozialarbeiterin. ✔ Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedarfen (Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerzie- hende). ✔ Bereitstellung von »Puffern« in den Unter- bringungskapazitäten durch die Kommu- nen, um einem unerwarteten Zugangs- anstieg adäquat begegnen zu können. ✔ Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen Gemein- schaftsunterkünften auf maximal zwölf Monate.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen