Vorgeschlagen wird, eine Experimentierklausel und sieben Instrumente in das Thüringer Kommunalwahlrecht einzubauen, um die Wahlen attraktiver zu machen. Das würde die Wahlbeteiligung steigern. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibler gestalten – ganz freiwillig, verpflichtet wären sie nicht.
Die möglichen Instrumente sind: zusätzliche Wahlorte und Wahltermine anbieten, alle Wahlberechtigte mit Informationen über Kandidierende versorgen, Briefwahlunterlagen automatisch zustellen, das Wahlalter absenken, Proteststimmen und Stimmenthaltung zulassen, bei Bürgermeisterwahlen die Stichwahl gleich integrieren, eine Wahlpflicht vorsehen. Die Erfahrungen mit diesen Instrumenten sollen ausgewertet und gegebenenfalls später auch für Landtagswahlen fruchtbar gemacht werden.
Modernes Wahlrecht für Thüringer Kommunen
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eingereicht von Ralf-Uwe Beck
aus 99817 Eisenach - veröffentlicht am 23.11.2021