Modernes Wahlrecht für Thüringer Kommunen

Abgeschlossen
1654 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ralf-Uwe Beck
    aus 99817 Eisenach
  • veröffentlicht am 23.11.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Vorgeschlagen wird, eine Experimentierklausel und sieben Instrumente in das Thüringer Kommunalwahlrecht einzubauen, um die Wahlen attraktiver zu machen. Das würde die Wahlbeteiligung steigern. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibler gestalten – ganz freiwillig, verpflichtet wären sie nicht. Die möglichen Instrumente sind: zusätzliche Wahlorte und Wahltermine anbieten, alle Wahlberechtigte mit Informationen über Kandidierende versorgen, Briefwahlunterlagen automatisch zustellen, das Wahlalter absenken, Proteststimmen und Stimmenthaltung zulassen, bei Bürgermeisterwahlen die Stichwahl gleich integrieren, eine Wahlpflicht vorsehen. Die Erfahrungen mit diesen Instrumenten sollen ausgewertet und gegebenenfalls später auch für Landtagswahlen fruchtbar gemacht werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Keine

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Keine

Wie wird die Petition begründet?

Die Wahlbeteiligung lag bei Kommunalwahlen in Thüringen 2021 bei 39 % (Landratswahlen Nordhausen und Gemeinderatswahlen Schwerstedt), 45 % (Kreistagswahlen Wartburgkreis) und 51 % (Gemeinderatswahlen Greußen). Für eine starke Demokratie gilt es, die Wahlbeteiligung zu steigern. Appelle genügen nicht. Das Wahlrecht sollte so modernisiert werden, dass die Menschen sich konkreter angesprochen fühlen und motiviert werden, sich an Wahlen zu beteiligen. Wahlrechtsreformen allerdings stoßen bei den Parteien oft auf Skepsis. Um diese zu überwinden und Erfahrungen machen zu können, bietet es sich an, Instrumente eines modernen Wahlrechts zunächst auf kommunaler Ebene auszuprobieren. Dadurch kann auf freiwilliger Basis in Kommunen getestet werden, ob und wie einzelne Instrumente tatsächlich wirken. So können die Parteien, aber auch die Bürgerinnen und Bürger sich von den Instrumenten überzeugen und eine Weiterentwicklung des Wahlrechts anstreben. Um Kommunen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht zu machen, muss das Kommunalwahlrecht geändert werden. Einzubauen ist eine Experimentierklausel und eine Beschreibung der sich anbietenden Instrumente. Damit das Gesetz sein Ziel erreicht, werden die Experimente befristet und sind später auszuwerten.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition schlägt eine Erweiterung des Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vor. Dafür gibt es bereits einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der Anhang dieser Petition ist: Thüringer Gesetz zur Erprobung wahlbeteiligungssteigernder Wahlrechtsreformen – Wahlrechtsreformerprobungsgesetz (WahlRRefErprobG).

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

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