Die Petition hat das gesetzliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen erreicht. Deshalb hat der Petitionsausschuss am 24. Mai 2022 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei wurde den Initiatoren der Petition die Gelegenheit gegeben, Ihre Ideen und Anregungen noch einmal dezidiert vorzutragen. Zur öffentlichen Anhörung waren neben den Mitgliedern des Petitionsausschusses Frau Staatssekretärin Schenk sowie Vertreter des Innen- und Kommunalausschusses anwesend. Zudem konnte die Anhörung direkt vor Ort sowie in einem Internet-Live-Stream von den Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition verfolgt werden.
Im Anschluss an die Anhörung hat sich erst der Innen- und Kommunalausschuss im Rahmen der Mitberatung mit der Thematik befasst. Im Ergebnis der Mitberatung empfahl der Innen- und Kommunalausschuss, die Petition abschließend den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis zu geben (§ 17 Nr. 6 ThürPetG).
Der Petitionsausschuss hat die Weiterberatung der Petition zunächst hintenangestellt, um den Fraktionen vorab die Gelegenheit zu geben, Anregungen aus der Petition aufzugreifen und ggf. entsprechende Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Hier blieb eine entsprechende Verständigung jedoch zunächst aus. So hat der Petitionsausschuss die Thematik schließlich in seiner 50. Sitzung am 23. Mai 2024 erneut aufgegriffen und beschlossen, die Petition entsprechend der Empfehlung des Innen- und Kommunalausschusses den Fraktionen nach § 17 Nr. 6 ThürPetG abschließend zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen werden damit in die Lage versetzt, das Petitionsanliegen zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzugreifen und ggf. entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.
Abschließend bedankte sich der Petitionsausschuss für das große Engagement und die fundierten Anregungen zum Kommunalwahlrecht. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren beendet.
Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ist in der Parlamentsdokumentation des Landtags unter https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/87781/29_sitzung_petitionsausschuss.pdf abrufbar.