Zum Inhalt springen

NEIN zu Windkraftanlagen im Vorranggebiet W-27 (Möbisburg bis Kirchheim) UND WG-10 (Erfurter Kreuz)

Mitzeichnen letzter Tag
172 Mitzeichnungen
  • Umwelt & Naturschutz, Familien, Kommunales, Landwirtschaft & Forsten
  • Mittelthüringen
  • eingereicht von Michael Rohde
    aus 99334 Amt Wachsenburg
  • veröffentlicht am 30.06.2026
  • noch 0 Tage mitzeichenbar
  • 21.07.2026
    Stellungnahme des "BiT"-Bürger-Informations-Transparenz e.V.

    “BiT”-Bürger-Informations-Transparenz e.V.

    Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht

    Amt Wachsenburg, 21.04.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf die geplanten Windvorranggebiete W-10 Erfurter Kreuz (Prüfflache 070), W-27-Möbisburg bis Kirchheim (Prüffläche 067), W-28 Dannheim (Prüffläche 071) und W-38 Crawinkel.

    Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie und die Errichtung des Industriegebietes “Erfurter Kreuz” ist politischer Wille des Landes Thüringen und wurde von den betroffenen Kommunen gewiss auch seinerzeit befürwortet. Das sieht heute auf Grund der exorbitanten Belastung für Mensch und Natur vollumfänglich anders aus. 

    Mit der Projektentwicklung auf Landesebene und mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen an der Seite sowie der regionalen Planungsgemeinschaften Thüringen, darf sich eine Kommune in besten Händen glauben. In besten Händen, wenn es um die nachhaltige - weil vorausschauende - Erschließung und Ausweisung von Gebieten geht, und in besten Händen, wenn es um die verantwortungsvolle Ansiedlungs- und Energiepolitik in dem betreffenden und um das betreffende Industriegebiet geht.

    Das Industriegebiet Erfurter Kreuz wird schlechthin als die “Erfolgsgeschichte” Thüringens beworben. Insofern durften die Kommunen und betroffenen Bürger davon ausgehen, dass die eingebundenen Projektentwickler tatsächlich innovativ, vorausschauend und verantwortungsbewusst im Sinne der Region handelt. Aktuell beurteilen wir die derzeitigen und die kommenden Belastungen für die Region zu hoch.

    Um das Industriegebiet Erfurter Kreuz und die umliegende Region mit Erneuerbaren Energien als Energiequellen tatsächlich als Erfolgsgeschichte in die Geschichtsbücher eingehen zu lassen, verlangen wir im Sinne der Region zwingend dahinführende Maßnahmen. Wie z. B.

    • Koordinierte vorausschauende Planung der gesamten Infrastruktur (draht- und rohrgebundene Energie- und Kommunikationsleitungen)

    • Keine weiteren 110-kV-Hochspannungsleitungen und falls doch technisch notwendig, dann nur als Erdkabelvariante. Hier muss Transparenz der Treibstoff, und nicht die Gerichte!

    • Alle notwendigen Medien für die Ver- und Entsorgung in eine Trasse

    • Gleisanschlüsse vom Industriegebiet nach 99310 Arnstadt weiter ausbauen
    • Lokale Ausgleichsmaßnahmen für die Kommunen, die sich an den Investitionssummen vom Industriestandort bemessen (2 % der finanziellen Investitionen)

    • Fassadenbegrünung der Gewerbe- und Industrieanlagen als Festsetzung

    • Energetische und naturnahe Nachnutzungskonzepte für die Industriehallen

    Grundsätzlich gilt es, wirtschaftliche Anforderungen und zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsfaktoren in Einklang zu bringen. Die Akzeptanz der Bevölkerung ist nur zu erreichen, wenn Landschaften und Ressourcen geschont und größtmögliche Nutzen für die Region erreicht wird.

    1. Infrastruktur

    Derzeit Ist nicht erkennbar, dass die bisherigen planerischen Infrastrukturmaßnahmen dem Klima- und Naturschutz dienen sowie die berechtigten Interessen der angrenzenden Gemeinden und Bürger als mittelbar und/oder unmittelbar Betroffene schützen. Vielmehr sind hier lediglich die Wünsche des Bundes, des Landes Thüringen und die wirtschaftlichen Interessen von Infrastrukturbetreibern und Investoren betrachtet worden.

    Nicht erkennbar ist weiterhin, dass die bisherigen planerisch notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für den Anschluss der Windenergieanlagen den Klima- und Naturschutz in angemessener Weise berücksichtigen und in die Betrachtung inkludiert sind. Die berechtigten Interessen der Bürgen als mittelbar und/oder unmittelbar Betroffene werden verletzt. Ausschließlich stehen speziell wirtschaftliche Interessen der Akteure im Vordergrund.

    Es gebietet sich, vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt und mit Blick auf den Ausbau und die Refinanzierung der öffentlichen Netze in Deutschland keine schnellen und vorläufigen Maßnahmen umzusetzen, da fraglich erscheint, ob wirtschaftlich sinnvolle und langfristige Produktionsstätten überhaupt am Standort „Erfurter Kreuz“ realisiert werden können. Bspw. sind die Werkserweiterungen von CATT mutmaßlich auf Eis gelegt und müssen von CATT bei einem Neustart in Deutschland wirtschaftlich zunächst neu bewertet werden! Auch andere Investoren scheuen auf Grund des Fachkräftemangels und den hohen Energie- und Lohnkosten eine Investition bzw. wandern dann immer recht schnell wieder ab, so dass ein langfristiger Energiebedarf aus lokalen Windparks mehr als fragwürdigt erscheint. Vielmehr muss der Strom dann mittels Hoch- und Höchstspannungsleitungen abtransportiert werden, was wiederum enorme Eingriffe in die Landschaft verursachen und in der Folge die Lebensqualität der Menschen beeinflussen wird.

    Es muss eine allumfassende konzeptionelle nachhaltige Prüfung der Erschließung unter Berücksichtigung nachhaltiger Energiequellen im Zusammenspiel mit den lokalen und teilweise überregionalen Bedarfen erfolgen. Weiterhin müssen verschiedene Energieszenarien aufgestellt, bewertet, dokumentiert, veröffentlicht, diskutiert und nachjustiert werden! Dies fehlt hier komplett.

    Es muss ein modularer Zu-, und Rückbau von Infrastruktureinrichtungen (Bauwerke, Umspannwerke, Leitungen, etc.) und Windkraftanlagen nach festzulegenden Regeln manifestiert werden und auf deren Umsetzung mit drastischen Ordnungs-, und Strafgeldern bei nicht Erfüllung sanktioniert werden. Hier bietet sich auch die verbindlichen Forderungen für die Betreiber solcher Anlagen in Form von finanziellen Rückstellungen für den Rückbau an. Der Bürger darf hier nicht der Verlierer sein.

    Auch ist festzulegen, dass jeder Betreiber einer neu errichteten Windkraftanlage der betroffenen Kommune und Bürger eine finanzielle Beteiligung von bspw. bis zu 0,4 ct/kWh anbieten muss. Für PV-Freiflächenanlagen ist dies sogar im EEG2021 gesetzlich geregelt worden!

    2. Flora und Fauna

    Hier werden im Entwurfsstand nur Hypothesen aufgestellt ohne den Beweis anzutreten. Wie weisen darauf hin, dass die umgelegten Unterlagen veraltet sind und fachliche Mängel aufweisen (unzureichende Zahl von Begehungen, keine Erfassung der Wintervögel, falsche fachliche Einschätzungen zu potenziellen Einflüssen, v.a. Fluchtdistanzen, fehlende Arten). Die Biodiversität in dem geplanten Raum ist, anders als in den Unterlagen eingeschätzt, sehr hoch und durch das Auftreten zahlreicher Arten gekennzeichnet, die an anderen Orten rückläufig sind. Diese hohe Artenvielfalt ist der Tatsache geschuldet, dass die Region in der Vergangenheit in weiten Zügen nicht überplant und überpflegt, sondern einer natürlichen Entwicklung überlassen wurde. Das Vorhaben in ein so fragiles Lebensraumsystem würde großen Schaden verursachen.

    Ein Lebensstättenpotenzial des Rotmilans und weiteren Vogelarten, Kriechtieren und anderen Tieren wurde durch die Artenschutzrechtliche Prüfung grundsätzlich bestätigt. Eine abschließende Beurteilung der Lebensstättenbetroffenheit des Rotmilans und anderer Tierbestände ist daher im Rahmen der Planung noch gar nicht abschließend zu beurteilen. Die geplanten Windenergieanlagen werden den vorhandenen Artenreichtum völlig entwerten und es wird das AUS von Rotmilan & Co. bedeuten.

    3. Kommunale Planungshoheit

    Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit regeln die Gemeinden durch die Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebiets in eigener Verantwortung. Unter Anpassung ihrer eigenen Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestimmen sie auf kommunaler Ebene das Planungsgeschehen. Sicherlich sind Windkraftanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert. Im Gegensatz zu Solarparks ist bei Windparks zur Erreichung des Baurechts kein Bebauungsplan im Außenbereich erforderlich, was in der Folge nicht unbedingt für ein Miteinander von Bürgen, Kommunen, Land und Investoren sorgt.

    Mit sehr großer Verwunderung müssen wir dahingehend weiter feststellen, dass die jetzige Planung der Windvorrangflächen mit der Zerstörung siedlungsnaher Freiräume und dem massiven Eingriff in Flora und Fauna zur Folge haben.

    4. Gesundheitsgefährdung

    Von der in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung zukünftig geplanten Windvorranggebieten gehen nicht abschließend geklärte, erhebliche gesundheitliche Gefahren durch die durch die zu verstärkenden bzw. in ihrer wirksam werdenden erhöhten Strombelastung der durch Hochspannungsleitungen erzeugten elektrischen und magnetischen Felder aus. Bei Kindern führen sie zu einem erhöhten Leukämierisiko, bei Erwachsenen zu erhöhten Risiken für Lungenkrebs und Demenz/Alzheimer, zu Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Konzentrationsstörungen. Solange die Unschädlichkeit der Hochspannungs-Freileitungstechnik nicht zweifelsfrei feststeht, stellt die Realisierung des Vorhabens einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 1 GG dar.

    Schwefelhexafluorid SF. wird als Isoliergas in Schaltanlagen eingesetzt, so auch hier in den geplanten Windkraftanlagen. Dieses Isoliergas hat auch von allen bekannten Substanzen die stärkste Treibhauswirkung. Sofern dieses Isoliergas in die Atmosphäre entwichen ist, dauert es mehr als 3.000 Jahre, bis sich dieses Gas wieder zersetzt und unwirksam wird. Es sei an dieser Stelle klargestellt, dass auch die wenigen bekannten Mengenaustritte dieses Gases (von der Industrie gemeldete Daten) stärker zum Treibhauseffekt beitragen als der gesamte innerdeutsche Flugverkehr. Jeder Besitzer eines Windrades, das irgendwann demontiert werden soll, muss sich selbst um das aufwendige Recycling kümmern. In der Praxis ist es im Zweifelsfall einfacher, das Gas in die Umwelt entweichen zu lassen als es aufwendig und teuer zu entsorgen. Eine staatlich verordnete Kontrolle findet zu unserem großen Bedauern nicht statt.

    5. Überprägung des Landschafts-, und Ortsbildes

    Neben den Schutzgütern des Naturhaushaltes umfasst der gesetzliche Auftrag der Naturschutzgesetze auch die „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft“. Gemäß BNatSchG ist „Erholungsvorsorge eine Zukunftsvorsorge für die Gesellschaft und ihre Individuen. Der Natur- und Landschaftsschutz soll durch die Bereitstellung von Räumen für Bewegung und Sport, die Verbesserung des Landschaftsbildes, den Schutz und die Pflege von Flächen sowie die Abwehr von Zerschneidung, Überbauung und Lärm qualitativ hochwertige Erholungslandschaften schaffen und somit auch zur Gesundheitsvorsorge beitragen“. a) Die geplanten Windvorrangflächen befinden sich zum Teil in Sichtweite der angrenzenden Wohngrundstücke, so dass die Anwohner die riesigen Windenergieanlagen in direkter Nähe ständig wahrnehmen müssen. Dies stört nicht nur das das Wohlbefinden, sondern mindert auch den Wohnwert der Grundstücke und Häuser. Die Windkraftanlagen, insbesondere die Höhe, die eingesetzt werden sollen, überprägen das Erscheinungsbild des der Landschaft bzw. mehrerer Ortschaften, so dass die Windkraftanlagen tagtäglich wahrgenommen werden, auch das Summen, Brummen, Knacken, dynamischer Schattenwurf und der Eisschlag würde als bedrohlich empfunden werden.

    Die Windvorrangflächen sind zudem in Sichtweite zur Wachsenburg als Teil der „Drei Gleichen“, welches im Rahmen des Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Kulturerbestandort von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weitreichender Raumwirkung bestimmt wurde. Darin heißt es in LEP 2025, 1.2.3: „Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind In der Umgebung der [...] bestimmten, [...] Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weitreichender Raumwirkung ausgeschlossen, soweit diese mit deren Schutz und wirksamen Erhaltung in Bestand und Wertigkeit nicht vereinbar sind.“ Darüber hinaus sind in den Regionalplänen, soweit dies zum Schutz der fachübergreifenden und überörtlichen Belange der Kulturerbestandorte erforderlich ist. Planungsbeschränkungen in der Umgebung als Ziele der Raumordnung vorzusehen, vgl. LEP 2025,  1.2.4 V. Z 2-2 Die verbindlich vorgegebenen - zeichnerisch in den Karten 2-1 bis 2-8 des Regionalplans Mittelthüringen bestimmten - Schutzbereiche sind für den Umgebungsschutz der Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weltreichender Raumwirkung vorgesehen. Damit nicht vereinbare raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit sie die in den Karten 2-1 bis 2-8 festgesetzten Höhen für die jeweiligen Schutzbereichszonen (Zone I mehr als 30 m, Zone II mehr als 70 m und Zone III mehr als 150 m) überschreiten. Zusätzlich ist in der Zone I mit Beschränkungsbereich bei Planungen und Maßnahmen mit raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Kulturerbestandorte der Erhalt betroffener Blickbeziehungen vom Kulturerbestandort und/oder auf den Kulturerbestandort sicherzustellen. Deshalb wird insbesondere im Nahbereich der Kulturerbestandorte und der Blickpunkte dieser zusätzliche Beschränkungsbereich zur Sicherung der Blickachsen festgelegt. Weitere Baubeschränkungen bis hin zur Freihaltung sind hier zur Sicherstellung der Blickbeziehungen in nachfolgenden Planungs-, und Genehmigungsverfahren einzelfallbezogen erforderlich. Diese Betrachtung ist vorliegend nicht erfolgt.

    6. Schutz von direkt benachbarten Dörfern

    Der Schutz der direkt benachbarten Dörfer wird nicht ausgeführt, ob und wie die benachbarten Dörfer gegen die Auswirkungen der Planung geschützt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Lebensqualität der Menschen im Umfeld auf Grund der benannten Faktoren und Belastungen in vielerlei Hinsicht erheblich nachteilig verändern werden. Die von den Planungsmaßnahmen betroffenen Menschen haben sich seinerzeit ganz bewusst hier angesiedelt und ihren Lebensmittelpunkt in dieser Region und ländlichen Umgebung auf eigene Kosten eingerichtet. Die Planflächen für solche Vorhaben waren im Flächennutzungsplan, sofern vorhanden gewesen, nicht ausgewiesen. Deshalb führt das Vorhaben nicht nur zu einer Einschränkung der Lebensqualität, sondern auch zu einem erheblichen Werteverlust der Grundstücke und Häuser der Grundstückseigentümer in den benachbarten Gemeinden.

    7. Landschaftsnutzung

    In den Folgen der Planung und spätestens mit der Umsetzung werden die Investoren auf hochwertigen teilweise in Privatbesitz befindlichen Acker- und Weideflächen diese Windkraftanlagen errichten und mdst. 25-30 Jahre, respektive eines Repowering, 50 Jahre und länger betreiben. Durch diese exorbitanten Eingriffe in die natürlichen Habitate werden die Flora und Fauna auf Jahrzehnte nachhaltig geschädigt und in der Folge ist eine Erholung für die Menschen nicht mehr möglich.

    Auch für die Agrarwirtschaft wird eine Nutzung dieser „verspargelten“ Flächen immer schwieriger, wenn nicht sogar durch den erhöhten Aufwand nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Sie sind jedoch diejenigen, die uns mit den Grundnahrungsmitteln versorgen.

    8. Werteverlust der Grundstücke

    Die Planung dieser Windvorrangflächen in mittelbarer und unmittelbarer Nähe und in Sichtweite zu den Grundstücken der Anwohner wäre mit einer empfindlichen Entwertung des Immobilienbesitzes verbunden und würde auch die Nutzung der Grundstücke für Erholungszwecke erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus zerstört diese das Landschaftsbild, gefährdet die hiesige Artenvielfalt und beeinträchtigt damit zusätzlich den Erholungswert der Grundstücke.

    9. Veraltete Daten und unzureichende Datenlage

    Die Kennziffern der Planung sind veraltet. Das betrifft viele Bereiche der Unterlagen, darunter die Zahlen des Bedarfs, die verwendeten Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die naturschutzfachlichen Gutachten. Viele Ansätze und Gutachten sind ferner nicht ausreichend, sie ermitteln die Folgen des Vorhabens nur unzulänglich und ergeben kein vollständiges Bild von den umfangreichen Auswirkungen der Anlage. In den Unterlagen konnten wir keine Darstellung des Einflusses der Planung auf Insekten finden. Entomologische Gutachten fehlen gänzlich, obwohl die (nachtaktiven) Insekten sehr stark von dem Bau beeinflusst werden. Die Bedeutung von (nachtaktiven) Insekten wird immer mehr erkannt. Die Bundesregierung erfasst die große Bedeutung gesunder Insektenbestände für ganze Nahrungsketten und eine erfolgreiche Landwirtschaft. Im Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit heißt es: .“Wir können auf Insekten nicht verzichten. Insekten sind integraler Teil der biologischen Vielfalt und spielen in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle. Viele Insektenarten erbringen elementare Ökosystemleistungen, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen, als Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen, für den Abbau organischer Masse, die biologische Kontrolle von Schadorganismen, die Gewässerreinigung oder die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Der Rückgang dieser Insekten und ihrer Ökosystemleistungen hat damit nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf uns Menschen.“ Für Deutschland wird die Bestäubungsleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der Ernte auf circa 1,1 Milliarden Euro geschätzt. Außerdem übernehmen Insekten noch weitere wichtige Aufgaben, wie den Abbau organischer Masse, die biologische Schädlingskontrolle, die Gewässerreinigung und den Erhalt fruchtbarer Böden. Doch sowohl die Gesamtmasse als auch die Artenvielfalt von Insekten sind in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark rückläufig. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz entgegenwirken. Da die Insektenvielfalt in der Region sehr hoch ist und diese sowohl für sich genommen als auch als Nahrungsgrundlage für Vertebraten schützenswert sind, ist ein entomologisches Gutachten nötig, das den Artenbestand erfasst und den Effekt auf tag- und nachtaktive Arten untersucht.

    10. Fazit

    Die hier vorliegende und zu beurteilende Planung zur Ausweisung von Windvorranggebieten ist abzulehnen. Die Aufgabe der Herstellung einer Raumordnung ist es, größtes Augenmerk auf eine nachhaltige Raumentwicklung zu legen. Hierbei sind in erster Linie die sozialen und dann die wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum - und zwar mit seinen ökologischen Funktionen - in Einklang zu bringen. Die dauerhafte, großräumige und ausgewogene Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen ist das Ziel einer solchen Bewertung. Es ist die gesetzliche Leitvorstellung und somit Aufgabe der Raumordnung. Diesem Anspruch wird der Plan nicht im Ansatz gerecht.

    Mit freundlichen Grüßen

    “BiT”-Bürger-Informations-Transparenz e.V.

    1. Vorsitzender*

    *Hinweis der Redaktion: Personenbezogene Daten wurden aus dem Update entfernt

  • 12.07.2026
    Lärmbelästigungen durch XXL Windrad

    „Die Behörden im sächsischen Oberwiera haben entschieden, eine rund 10 Millionen Euro teure Windkraftanlage nach nur zweieinhalb Betriebsjahren abzubauen, weil sie übermäßigen Lärm erzeugt"

    Soweit dürfen wir es gar nicht erst kommen lassen. Es dürfen keine, egal wie hoch, Windkraftanlagen in der Nähe von Ortschaften errichtet/aufgestellt werden. Helft bitte mit eurer Unterschrift mit!!

  • 08.07.2026
    Infraschall

    Infraschall

    Es geht durch die Medien, dass neue, besorgniserregende Erkenntnisse zum Thema Infraschall, insbesondere bei großen Windräder, bekannt wurden. Was ist hier los?

  • 01.07.2026
    Stellungnahme der Volkssternwarte Kirchheim e.V.

    Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen

    Stellungnahme der Volkssternwarte Kirchheim e.V. zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen - Windkraftgebiete WG-10 sowie WG-27 -

    Kirchheim, 31.03.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit senden wir termingerecht unsere Stellungnahme zur Planung der Windkraft- Vorranggebiete.

    Die Nutzung von Solar- und Windenergie stellt einen Grundbaustein zur zukünftigen Sicherung der Versorgung mit elektrischer Energie und zur Erreichung der Klimaziele sowie der Senkung des CO2- Ausstoßes Deutschlands dar. Daher ist der Ausbau dieser Energieerzeugungsformen eine der wichtigsten Aufgaben in den kommenden Jahren. Die Bundesregierung hat entschieden, dass hierfür zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands zur Nutzung auszuweisen sind. Auch in Thüringen wurden verschiedene Gebiete ausgewiesen und veröffentlicht. Es formieren sich viele Initiativen die versuchen, in ihrem Umfeld Windkraftanlagen zu verhindern und bedienen sich hierbei oft Argumenten, die einer wissenschaftlichen und sachlichen Prüfung nicht standhalten. Argumente wie die Erzeugung von Infraschall wurden bereits widerlegt. Auch dass Windenergie nicht speicherbar ist, ist nur ein vorgehaltenes Argument und dürfte in den kommenden Jahren durch Ausbau der Speicherinfrastruktur wegfallen. Zudem ergänzen sich Solar- und Windenergie im Jahresrhythmus. Während Solarenergie besonders im Sommer zu hohen Erträgen führt, ist dies bei der Windenergie ganzjährig der Fall. Jede Kilowattstunde aus Solar- und Windkraft hilft Deutschland zudem von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas und damit auch von politischen Zwängen unabhängig zu sein. Wir als Team der Volkssternwarte in Kirchheim stehen daher sowohl der Energiewende als solcher, aber auch dem Ausbau der Windkraft in Thüringen aufgeschlossen gegenüber. Dennoch haben wir massive Einwände gegen die Bebauung der Gebiete WG-10 und WG-27 um die Ortschaft Kirchheim und erachten andere Gebiete für wesentlich geeigneter. Die Volkssternwarte in Kirchheim, gegründet im Jahr 1977, blickt auf eine lange und erfolgreiche Geschichte zurück. Sie hat sich in den vergangenen fast 50 Jahren zu einer der bedeutendsten Volkssternwarten in der DDR und nach der Wende im gesamten Bundesgebiet entwickelt. Schon in der DDR leistete sie einen großen Beitrag zur Volksbildung, indem Arbeitsgemeinschaften und öffentliche Beobachtungsabende durchgeführt wurden. Auch astronomische Sommerlager, in denen Jugendlichen während der Ferien Kenntnisse über das Universum sowie den Bau optischer Geräte vermittelt wurden, zählten zum Programm an der Volkssternwarte Kirchheim. An der Sternwarte befindet sich mit dem noch heute im Einsatz befindlichen 50cm Newtonfernrohr auf einer parallaktischen Zeiss VIII-Montierung eines der größten semiprofessionellen Teleskop der damaligen DDR. Dieses ist bis heute im Einsatz und wurde erst in diesem Jahr umgebaut, um auch den Anforderungen an die moderne astronomische Beobachtung gerecht zu werden. Mehr als 100 Tausend ehrenamtliche unentgeltliche Arbeitsstunden sind bis heute in den Auf- und Ausbau der Sternwarte geflossen. Allein der materielle Wert der Einrichtung mit ihren drei Observatorien, den zahlreichen Teleskopen mit bis zu 60 cm Öffnung, den hochempfindlichen Kameras und Spezialfiltern, dem Vortragsgebäude und der gesamten Infrastruktur beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Nach der Wende wurde durch Kooperation mit der Vereinigung der Sternfreunde (VdS), dem Dachverband der Amateur- und semiprofessionellen Astronomen in Deutschland, die Volkssternwarte Kirchheim zur „VdS-Sternwarte“, die es eben diesen Astronomen ermöglicht, ihre wissenschaftlichen Arbeiten an einem zentralen Ort in der Mitte Deutschlands durchzuführen. Seither wurden unzählige Veranstaltungen, Fachtagungen, Vorträge, Beobachtungen und Lehrgänge durchgeführt. Regelmäßige wöchentliche Beobachtungen des realen Sternhimmels mit seinen jahreszeitlichen Veränderungen sowie Sonderveranstaltungen zu besonderen astronomischen Ereignissen sind zum Standardprogramm der Sternwarte in Kirchheim geworden. Den realen Blick durch ein Teleskop kann kein Planetarium mit seinen Projektionen aus dem Computer ersetzen. Zu wissen, dass die Photonen, die in diesem Augenblick auf die eigene Netzhaut treffen vor Millionen oder gar Milliarden Jahren irgendwo im Universum ausgesendet wurden, ist beeindruckend und erfüllt mit Demut. Neben den regelmäßigen öffentlichen Beobachtungen wird an der Volkssternwarte Kirchheim aber auch ernsthafte Wissenschaft betrieben. In den vergangenen Jahren erfolgten zahlreiche Beobachtungen von Exoplaneten durch die die Astronomen in Kirchheim die Daten der Profis verifizierten, verfeinerten und zum besseren Verständnis physikalischer Prozesse im Universum beitrugen. Hierzu wurde in immer bessere, aber auch sehr teure Technik investiert. Inzwischen gehört einer unserer aktivsten Beobachter zu den führenden und anerkanntesten Personen, die weltweit das Verhalten variabler Sterne beobachten und messtechnisch erfassen. Er erhielt bereits mehrfach Preise für seine herausragende Arbeit. Um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden organisiert die Sternwarte in Kirchheim seit Jahren Schülerarbeitsgemeinschaften und erfüllt so zumindest im Amt Wachsenburg das, was das Land Thüringen an astronomischer Bildung in den Schulen des Landes immer weiter zurückfährt. Bildung, insbesondere in den MINT-Fächern ist aber das, was in Zukunft über die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich entscheiden wird. Die Astronomie als die älteste Wissenschaft, die die Grundlagen für die Physik legte, hat hier einen hohen Stellenwert. Diese Beobachtungen setzen allerdings eine freie und ungestörte Beobachtung des Nachthimmels voraus. Die Lage der Volkssternwarte Kirchheim im Thüringer Becken ist hierbei vorteilhaft, da der Thüringer Wald oft Wolken, die aus der Hauptwetterlage vom Westen heranziehen, abhält. Gleichwohl verschlechtern sich die Bedingungen in den letzten 30 Jahren zunehmend durch Lichtverschmutzung, insbesondere in Richtung Westen durch das Gewerbegebiet Erfurter Kreuz, im Südwesten durch Arnstadt und im Norden durch die Lichtglocke von Erfurt. Leider verfügen all diese Orte über kein modernes Lichtkonzept und verschlimmern die Situation noch durch Installation von umweltschädlichen Weißlicht-LEDs in ihren Straßenlampen. Der Volkssternwarte Kirchheim bleibt somit nur noch der ungestörte Blick nach Süden und Osten erhalten, was die wissenschaftliche Arbeit zunehmend erschwert. Der Bau von Windkraftanlagen, insbesondere im Gebiet WG-27, weniger als 900 Meter südlich der Sternwarte, würde auch diese Beobachtungsmöglichkeiten entfallen lassen. Das wäre das Aus für die wissenschaftliche Arbeit an der Sternwarte. Sie würde als schützenswertes Kulturgut nach einem halben Jahrhundert erfolgreicher Arbeit ihre Attraktivität für Besucher verlieren, da die Beobachtung von Sonne, Mond und Planeten durch die rotierenden Flügel nachhaltig gestört bzw. unmöglich gemacht würde. Die Gemeinde Amt Wachsenburg investiert im Jahr 2024 weit über 150.000€ in den Bau eines neuen Observatoriums zur Beobachtung der Sonne und deren Aktivität. Auch diese Investitionen wären dann verloren. Da die Sonne im Winter mittags gerade einmal 16 Grad über dem Südhorizont steht, 280 m hohe Windräder in WG-10 aber die Sicht bis zu einer Höhe von ca. 20 Grad beeinträchtigen, ist eine Sonnenbeobachtung in diesen Zeiten kaum mehr möglich. Auch die Ekliptik, also die scheinbare Bahn der Sonne und der Planeten, läuft durch diesen Bereich, was die Beobachtungen tiefstehender Planeten massiv stört. Die Aufnahme der minimalen Helligkeitsschwankungen von nur wenigen Tausendstel Magnituden Veränderlicher Sterne erfordert hochempfindliche Kameras. Wanderte hier das Flügelrad einer Windkraftanlage durch das Bildfeld der Kamera, so wären dessen Reflexionen selbst einer in 5 km stehenden Straßenlaterne deutlich größer und würde die Messung unbrauchbar machen. Die Abstrahlung von Positionslichtern tut ein Übriges. Wir als Verein sprechen uns daher gegen eine Bebauung der Gebiete WG-10 und WG-27 mit Windkraftanlagen aus und schlagen eine Bebauung mit PV-Anlagen in Form von Agri-PV vor. Diese sind flach und stören den wissenschaftlichen Betrieb an der Sternwarte nicht. Wir als Verein und die Gemeinde Amt Wachsenburg investieren selbst in erneuerbare Energien, indem wir die Sternwarte mit einer eigenen Photovoltaikanlage mit Speicher ausstatten sowie die Heizung auf umweltfreundliche Wärmepumpen umstellen. Wir hoffen, mit unseren spezifischen Argumenten eine Änderung der Planung in diesem Bereich anzustoßen. Für die Sternwarte Kirchheim als schützenswertes Kulturgut beantragen wir eine windkraftfreie Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, damit wir unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vorsitzender*

    Leider hat bis heute, nach über 2 Jahren, die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, nicht auf die obenstehende Stellungnahme, geantwortet!!

    *Hinweis der Redaktion: Personenbezogene Daten wurden aus dem Update entfernt

  • 01.07.2026
    Zusätzliche Belästigungen

    Zusätzlich zu den in der Petition benannten Belästigungen kommen noch hinzu:

    Das Dreieck Kirchheim-Rockhausen-Eischleben ist die Einflugschneise vom Rettungshubschrauber (Lärmbelästigungen) und die Einflugschneise vom Flugplatz Alkersleben (Lärmbelästigungen, Fallschirmspringer)!

  • 30.06.2026
    Unterschriftensammlung

    Ich bedanke mich für euer Interesse. Wenn ihr euch nicht anmelden/registrieren wollt (was ich sehr gut verstehen kann aber leider notwendig ist) druckt euch einfach das Unterschriftsformular als pdf (ganz unten auf dieser Seite der Petition) in A4 aus. Unterschreibt es und vielleicht noch Angehörige, Freunde, Kollegen usw.usw.

    Sendet es entweder persönlich an die im Unterschriftsformular stehende Adresse. Oder bitte einscannen und dann per Mail an unterschriftensammlung@gmx-topmail.de

    Ich bedanke mich für eure Hilfe.

  • 30.06.2026
    Statusänderung zu Mitzeichnen