NEIN! zur Hähnchenmastanlage Gleina/Altenburger Land

Abgeschlossen
332 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Frank Hlady
    aus 04626 Schmölln
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition wollen die Unterzeichner verhindern, dass in unmittelbarer Nähe der Orte, Gleina, Löpitz, Burkersdorf, Papiermühle und Großstöbnitz eine weitere Massentierhaltungsanlage mit 207.000 Hähnchen errichtet wird, welche durch ihre schädlichen Emissionen die Gesundheit der Anwohner und deren Umwelt schädigt. Es soll mit der Petition auch verhindert werden, dass ein weiterer Betrieb errichtet wird, in denen jährlich 1,4 Millionen Hühner ihr kurzes qualvolles Leben fristen müssen, für eine Fleischproduktion, die aufgrund der bereits bestehenden Überkapazitäten niemand braucht!

Welche Entscheidung wird beanstandet?

geplante Errichtung einer Hähnchenmastanlage in Gleina/Altenburger Land

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Beim Landesverwaltungsamt liegt dazu seit 11.09.2015 ein Antrag nach dem BImSchG vor, Az.: 29/13

Wie wird die Petition begründet?

- Mindestabstände der Anlage zu Wohnbebauungen bzw. Anlagen, in denen sich nicht nur vorübergehend Menschen aufhalten werden deutlich unterschritten (Bundeswehrstandort lt. Antrag nur ca. 50m entfernt), - es werden auch die im Antrag angegebenen Abstände der Anlage zu den nächstliegenden Wohnbauten der Orte Papiermühle und Gleina angezweifelt, - im Brandschutzkonzept sind keinerlei Aussagen zur Tierrettung im Brandfall ersichtlich, es wird also billigend in Kauf genommen, dass im Brandfall ein Großteil der Tiere stirbt, dies kann nicht akzeptiert werden, - es wird angezweifelt, dass die örtlichen Feuerwehren Burkersdorf, Saara und Mockern personell und technisch in der Lage sind im Brandfall effektiv einzugreifen, da bei Verbrennung von Federn giftige Blausäure entsteht, - FHH-Gebiet Klaffholz, als schützenswertes Gebiet wurde nicht in die Immissionsprognose einbezogen, ebenso wurden zwei Streuobstwiesen des NABU im Ort Papiermühle nicht erwähnt, - der Fluss Sprotte wurde in der Immissionsprognoseberechnung als nächstes offenes Gewässer genannt, der Mühlgraben, welcher durch den Ort Papiermühle fließt und eine offene Wasserquelle in Richtung der Anlage, die beide viel näher zur Anlage liegen, wurden nicht betrachtet, - der Straßenkreuzungsbereich auf der B7 Gleina/Bundeswehrstandort ist für ca. 2555 zusätzliche LKW-Fahrten/Jahr nicht geeignet, da keine Linksabbiegespuren vorhanden sind, Verkehrsstaus und Unfälle sind zu erwarten, die direkt im Kreuzungsbereich liegende Bushaltestelle ist dann kaum noch erreichbar, - es geht aus dem Antrag nicht eindeutig hervor, auf welchen Flächen der mit Krankheitskeimen und Antibiotikarückständen kontaminierte Hühnerkot ausgebracht werden soll, - das anfallende Stallreinigungswasser, welches ebenfalls Keime und Antibiotikarückstände enthält, soll ebenfalls auf eigene Flächen ausgebracht werden, die nicht genau benannt sind, - in unmittelbarer Nähe zu einer Getreideaufbereitungsanlage soll eine Dunglagerhalle für den anfallenden Hühnerkot erbaut werden, damit ist das dort lagernde Getreide der starken Kontamination mit gesundheitsschädigenden Bakterien, Viren, Pilzsporen und Antibiotikarückständen ausgesetzt, - der geplante Tierbesatz/m² entspricht zwar den gesetzlichen Reglungen, bietet aber den Tieren nicht ausreichend Raum, um artgerecht zu leben, jedes Tier hat den Platz eines ausgebreiteten Papiertaschentuches, - die zu erwartende Produktion von ca. 1,4 Millionen Tieren/Jahr mit einem Lebendgewicht von insgesamt 2,8 Millionen kg/Jahr, wird für die Ernährung nicht benötigt, da der derzeitige Selbstversorgungsgrad bei Hühnerfleisch in Deutschland bereits mit 119% weit über dem Bedarf liegt,

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ich bitte darum, dass über den Antrag zur geplanten Hähnchenmastanlage in Gleina nicht entschieden wird, solange noch keine Entscheidung zum Petitionsverfahren erfolgt ist.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Einwände gegen die geplante Anlage werden beim Landesverwaltungsamt Weimar fristgerecht bis zum 19.11.2015 eingereicht.

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