Noch eine Hochspannungsleitung und ein "Weiter so", NEIN DANKE!

Abgeschlossen
223 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Enrico Scherf
    aus 99334 Amt Wachsenburg
  • veröffentlicht am 02.03.2021
  • 04.03.2022
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde nach Veröffentlichung auf der Petitionsplattform im 6-wöchigen Mitzeichnungszeitraum von 222 Bürgerinnen und Bürgern durch eine Mitzeichnung unterstützt. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 1 ThürPetG vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

     

    Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte zur Petition mit, Hintergrund des Anliegens sei der geplante Bau eines neuen Umspannwerkes und einer 110 KV-Hochspannungsleitung im Industriegebiet, deren Notwendigkeit in Frage gestellt werde. Weiterhin verweist das Ministerium darauf, dass mit der geplanten Ansiedlung der Firma CATL von Beginn an transparent umgegangen worden sei und es mehrere Informationsveranstaltungen vor Ort gegeben habe.

    Die beteiligten Konzessionäre Thüringer Energienetze (TEN) und Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & KG (SWAN KG) seien bei der Realisierung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen der Elektroenergieversorgung an das Energiewirtschaftsgesetz (§ 1 Abs. 1) gebunden, nach welchem eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität oberste Priorität habe. Im Ergebnis einer Variantenbetrachtung der TEN sei aufgrund des Leistungsbedarfs der Batteriefabrik eine dauerhafte Versorgung nur aus dem 110 KV-Netz der TEN möglich. Eine Versorgung aus dem Mittelspannungsnetz der SWAN KG über das Überspannwerk in Arnstadt sei nicht möglich, weil die verfügbaren Leistungsreserven nicht ausreichen würden.

     

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Raumordnungsverfahren) habe die TEN nach umfangreichen Voruntersuchungen drei Trassenvarianten (Freileitungen) zu einem potentiellen Umspannwerkstandort südöstlich der Ortslage Rehestädt entwickelt. Zur Vorbereitung einer Antragskonferenz habe das Landesverwaltungsamt als oberste Genehmigungsbehörde die entsprechenden Planungen an 37 Beteiligte übermittelt. Aus der Antragskonferenz am 15. Januar 2020 seien hinsichtlich des geplanten Standortes des Umspannwerkes (UW) und der Frage des Netzausbaus als Erdkabel verfahrensrelevante Forderungen erhoben worden. Daraus sei ein neuer UW-Standort auf einem planungsrechtlich verbindlich als Industriefläche ausgewiesenen Baufeld innerhalb des Bebauungsplanes und die Betrachtung von zwei verkürzten Varianten resultiert.

     

    Bei den zwei verkürzten Varianten gebe es deutlich verringerte raumrelevante Eingriffe und die Möglichkeit, gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz, von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abzusehen. Im Rahmen der Bewertung hätten sich für die Landesplanungsbehörde keine Anhaltspunkte ergeben, die der Errichtung einer Freileitung entgegenstünden und die fachliche Notwendigkeit einer Erdverkabelung begründeten.

     

    Der Bau einer 110 KV-Leitung bedürfe einer Planfeststellung und damit auch der Anhörung. Ein Plan zur Errichtung einer 110 KV-Leitung sei bisher nicht bei der Planfeststellungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) eingereicht worden. Seitens der TEN werde zugesichert, die raumgeordnete Freileitungstrasse sowie eine mögliche Erdverkabelung zu prüfen mit dem Ziel, im Planfeststellungsverfahren eine allumfassende Aussage gegenüber allen am Verfahren Beteiligten treffen zu können. Die TEN habe eine Visualisierung der neuen Leitung im Landschaftsbild durch eine Spezialfirma veranlasst. Die Ergebnisse sollten in den nächsten Wochen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den Bürgern des Amtes Wachsenburg vorgestellt werden.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Petition zunächst in seiner 19. Sitzung am 8. Juli 2021 beraten. Im Rahmen der Sitzung machte das TMUEN darauf aufmerksam, dass es bislang zur Frage der Stromtrasse noch kein formales Verfahren gebe. Gleichwohl setze die zuständige TEN auf Bürgerbeteiligung, auch wenn entsprechende Maßnahmen pandemiebedingt nur eingeschränkt möglich gewesen seien. Nunmehr sei insbesondere vorgesehen, eine virtuelle Visualisierung der Stromtrasse mit den dafür notwendigen Strommasten in der Landschaft vorzunehmen. Das beauftragte Unternehmen habe in Aussicht gestellt, die Visualisierung im September 2021 vorzulegen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss zunächst, die Weiterberatung der Petition zu vertagen.

     

    Bei der erneuten Beratung in der 23. Sitzung am 2. Dezember 2021 wurde das TMUEN erneut gebeten, den Sachstand in der Angelegenheit darzulegen. Die anwesenden Vertreter des TMUEN teilten daraufhin mit, in der bereits angekündigten Visualisierung werde eine dreidimensionale Sicht aus verschiedenen Richtungen auf eine künftig geplante Freileitung einer Stromtrasse programmiert. Die Visualisierung sei von der TEN im Juni 2021 in einer Arbeitsgruppe, die vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Begleitung der Entwicklungen eingerichtet worden sei, vorgestellt worden. Der Arbeitskreis bestehe aus Vertretern der beteiligten Kommunen, Landkreise und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG). Ferner würden Fachexperten zu verschiedenen Themen in die Arbeitsgruppe eingeladen. Im Rahmen der Vorstellung der Visualisierung habe es Änderungsvorschläge der kommunalen Vertreter gegeben, die die TEN in ihrer weiteren Planung berücksichtigt habe. Ende August 2021 habe die Gemeinde Amt Wachsenburg zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem auch Fragen der Stromversorgung und die geplanten Ausbaumaßnahmen der TEN diskutiert worden seien. Auf dieser Veranstaltung habe die TEN die Visualisierung ebenfalls vorgestellt. Ferner seien Vertreter einer Bürgerinitiative anwesend gewesen. Man habe sich in der Diskussion darauf verständigt, dass es weitere Abstimmungsgespräche zwischen der TEN und der Bürgerinitiative geben solle. Ein erstes Gespräch habe im September 2021 stattgefunden, in dem die Bürgerinitiative ihre Vorschläge vorgetragen habe. Nach der Prüfung der Vorschläge durch die TEN seien die Prüfergebnisse in einem weiteren Gespräch mit der Bürgerinitiative am 19. November 2021 diskutiert worden.

     

    Ferner habe eine zweite Informationsveranstaltung für die Bürger im Großraum des Erfurter Kreuzes am 23. November 2021 stattgefunden, in der die TEN das Planungsvorhaben und die Visualisierung vorgestellt habe. Auf der Veranstaltung habe es die Möglichkeit gegeben, in Präsenz oder über eine digitale Plattform Fragen zu verschiedenen Themen einzureichen.

     

    Nach den erfolgten Abstimmungs- und Beteiligungsprozessen solle das Planfeststellungsverfahren mit der Antragstellung der TEN, die eine Freileitungsvariante und eine Erdverkabelungsvariante enthalte, im Jahr 2022 beim TLVwA eingeleitet werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werde es offizielle Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und die Bürger gebe. Am Ende des Verfahrens werde durch einen Feststellungsbeschluss die Entscheidung für eine der Varianten getroffen. Im TMWWDG werde davon ausgegangen, dass aufgrund der geführten Gespräche und der Berücksichtigung der Anregungen und Kritikpunkte die wesentlichen Diskussionspunkte ausgeräumt werden könnten.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass das Projekt zwischenzeitlich in mehreren Runden in die notwendige Bürgerbeteiligung eingetreten ist. Dabei hatte die Bürgerinitiative die Möglichkeit, ihre Anregungen und Einwände vorzutragen. In dem geplanten Planfeststellungsverfahren sollen beide Varianten, Freileitung und Erdverkabelung, geprüft werden. In diesem Zuge wird es weitere Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten geben.

     

    Da nunmehr der notwendige Bürgerdialog stattfindet, geht der Petitionsausschuss davon aus, dass eine parallele Diskussion im Rahmen eines Petitionsverfahrens gegenwärtig nicht weiter zielführend ist. Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.