Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes

Abgeschlossen
105 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Alexandra Bernhardt
    aus 99091 Erfurt
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz wurde zuletzt im Jahr 2010 geändert. Es hat sich gezeigt, dass viele Punkte in diesem Gesetz einer Überarbeitung bedürfen und den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden müssen. Daher soll das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz unter folgenden Gesichtspunkten novelliert werden: Abschaffung der zwingenden Beteiligung der Eltern an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Diese Beiträge zur Kindertagesbetreuung sind dem Gesetz nach für Bildungsleistungen zu entrichten. Außerdem soll die Verwendung der Infrastrukturpauschale für eine bessere Nachvollziehbarkeit öffentlich dokumentiert werden sowie die Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung regelmässig an reale Kostensteigerungen angepasst werden. Die Landesmittel für den Bereich der frühkindlichen Bildung müssen zudem zweckgebunden an die Gemeinden ausgezahlt werden. Schließlich soll der Personalschlüssel Fachkraft/Kind erhöht werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG -).

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag

Wie wird die Petition begründet?

Es herrscht Einigkeit, dass Bildung für jeden Menschen frei zugänglich sein soll. Einer der entscheidenden Faktoren für mehr Chancengleichheit ist eine gute frühkindliche Bildung. Zu den Angeboten in der frühkindlichen Bildung gehören Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. Frühkindliche Bildung und gute Betreuung ermöglichen es, die gegebenen Fähigkeiten individuell zu fördern und Förderbedarf frühzeitig zu erkennen, um auf diese Bedarfe gezielt einzugehen. Niemand soll gezwungen sein, die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ausschließlich unter Abwägung der finanziellen Aspekte treffen zu müssen. Daher ist eine kostenfreie Kinderbetreuung für alle Familien in den Einrichtungen der Kinderkrippe, Tagespflege, Kindergarten und dem Schulhort absolut notwendig. Alle diese Einrichtungen tragen Wesentliches zur Bildung, Entwicklung und Förderung unserer Kinder bei und stellen eine Investition in die Zukunft unseres Landes dar. Kostenfreie Kinderbetreuung ist elementar wichtig und muss oberste Priorität bei der Haushaltsplanung haben. Damit nachvollziehbar ist, inwiefern die vom Land Thüringen für jedes neugeborene Kind gezahlte Infrastrukturpauschale eingesetzt wurde, sollen die Gemeinden diese öffentlich einsehbar dokumentieren. Fehlinvestitionen oder anderweitige Verwendung können durch diese Transparenz eventuell von vorneherein verhindert werden. Außerdem sollen die Landesmittel für den Bereich frühkindliche Bildung nur noch zweckgebunden an die Gemeinden ausgezahlt werden. Eine regelmässige Anpassung der Landeszuschüsse an reale Kostensteigerungen ist notwendig, da auch Personal- und Betriebskosten jedes Jahr steigen. Die Zahlung einer fixen Landespauschale bedeutet real eine sinkende Beteiligung des Landes Thüringen an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Der Ausgleich dieser Fehlbeträge muss dadurch von den Gemeinden und den Eltern übernommen werden. Für die Qualität von frühkindlicher Bildung ist es von entscheidender Bedeutung, wie viele Kinder eine Erzieherin zu betreuen hat. Studien zeigen: Bessere Personalschlüssel ermöglichen mehr bildungsanregende Interaktionen und Aktivitäten für die Kinder. Zudem hat sich gezeigt, dass bei guten Personalschlüsseln Kinder ihre sprachlich-kognitiven und sozialen Fähigkeiten besser entwickeln. Daher soll der aktuelle Personalschlüssel Fachkraft/Kind erhöht werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, es betrifft das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG). Um die Möglichkeit einer gebührenfreien Kindertagesbetreuung für die Eltern zu schaffen muss der §20 (Elternbeiträge) geändert werden. Dabei sollen die derzeitigen Qualitätsstandards nicht zur Disposition gestellt werden. Da im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz eine zwingende Beteiligung der Eltern an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung festgeschrieben ist, muss diese von der Pflicht zur Option geändert werden. Damit wird der Politik die Möglichkeit gegeben z.B. mit einem Stufenmodell schrittweise die Gebührenfreiheit für die Eltern zu erreichen. Eine neue Fassung des betroffenen § 20 Elternbeiträge könnte wie folgt lauten: (1) Die Eltern können in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung hinzugezogen werden. Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes verbundenen Leistungen. Für die Anpassung der Landespauschalen durch regelmässige Überprüfung ist dem § 19 Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung folgender Satz hinzuzufügen: Für die Zuweisung der Landespauschalen wird im Turnus von 4 Jahren eine Anpassung an die realen Kostensteigerungen vorgenommen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Infrastrukturpauschale ist dem § 21 Infrastrukturpauschale für Kinder folgender Satz hinzuzufügen: Die Verwendung der Mittel der nach diesem Paragraphen festegelegten förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen ist jährlich öffentlich zu dokumentieren. Für die Verbessung des Personalschlüssels Fachkraft/KInd muss der § 14 Personalausstattung entsprechend angepasst werden.

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