Die Petition ist vom 14. Juli 2014 bis zum 25. August 2014 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und von 105 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Da das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz) nicht erreicht wurde, ist keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt worden.
Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 4. Sitzung am 12. März 2015 abschließend behandelt. Hinsichtlich der Forderung nach Abschaffung der zwingenden Beteiligung der Eltern an der Kindertagesbetreuung wies der Ausschuss zunächst auf den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum „Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes“ (Drucksache 6/219) hin. Der Thüringer Landtag hatte diesen Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 25. Februar 2015 in erster Lesung beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Das Ergebnis der weiteren parlamentarischen Beratung bleibt abzuwarten.
Im Ergebnis seiner Beratung berücksichtigte der Petitionsausschuss, dass die Entscheidung über eine Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes dem Thüringer Landtag als Gesetzgeber obliegt. Der Ausschuss beschloss deshalb, die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis zu geben, damit diese die Möglichkeit haben, den Änderungsvorschlag mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen aufzugreifen.