Öffentlichkeit von Ausschüssen in Thüringer Gemeinden

Abgeschlossen
31 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Thomas Brückner
    aus 99425 Weimar
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Die Petition hat das Ziel, dass der Satz "Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich." im §43 Abs.1 ThürKO gestrichen wird und jeder Ausschuss damit im Rahmen der Gesetze selbst festlegen kann, was er als vorberatender Ausschuss öffentlich behandelt. Mit Umsetzung dieser Petition soll wesentlich mehr Transparenz der Ausschüsse gegenüber den Bürgern möglich sein.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Petition richtet sich gegen die Vorgabe der Nichtöffentlichkeit vorberatender Ausschüsse

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag per Gesetz zur Thüringer Kommunalordnung gültig in der Fassung ab 31.12.2002.

Wie wird die Petition begründet?

Als Stadtrat der Stadt Weimar setze ich mich immer wieder für die Öffnung der Ausschüsse des Stadtrates für die Bürger der Stadt ein. Mit dem Hinweis auf diesen Paragraphen wurde dies immer wieder abgelehnt, obwohl einige Bundesländer hier bereits weiter sind. Damit Bürger Entscheidungen besser verstehen können, muss ihnen Gelegenheit gegeben werden auch Einblick in die Entscheidungsfindung zu haben. Das stärkt sowohl das Verständnis für als auch die Zufriedenheit mit der Arbeit der Gemeindevertreter. Die Abschaffung dieses Satzes im §43 ThürKO soll die geplante Transparenzinitiative der Thüringer Landesregierung unterstützen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung) §43 Abs. 1 Streichung des Satzes: "Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich."

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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