Ohne Fachpraxislehrer keine fachlich fundierte Berufsausbildung!

In Beratung
2857 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Hendrik Fruehauf
    aus 98553 Schleusingen
  • veröffentlicht am 15.04.2024

Welches Ziel hat die Petition?

Wir fordern die Streichung der Eingruppierung „Fachpraxislehrer“

in den Besoldungsvorschriften des Freistaates Thüringen und damit

die Angleichung auf das Niveau des Fachtheorielehrers.


Welche Entscheidung wird beanstandet?

Seit Inkrafttreten der neuen Einstellungsrichtlinien des Thüringer Kultusministeriums am 1.11.2023 werden Seiteneinsteiger mit Meisterabschluss in der Entgeltgruppe E10 an Regelschulen eingestellt.

An Berufsschulen ist eine Einstellung mit diese Qualifikation nur als Fachpraxislehrer in der Entgeltgruppe E 9b möglich.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Kultusministerium

Wie wird die Petition begründet?

Was sind Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht?

„Fachpraxislehrer sind Lehrkräfte, die an berufsbildenden Schulen den fachpraktischen und zum Teil auch fachtheoretischen Unterricht in verschiedenen Berufsfeldern durchführen. Sie haben in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet.“ (Vgl.: VVOrgS2324)

 

Die Stärken der Fachpraxislehrer

Es stellt für Fachpraxislehrer in der Regel kein Problem dar, den fachtheoretischen Unterricht in allen Facetten zu vermitteln. – Aber im Gegensatz dazu ist es im Normalfall einem Fachtheorielehrer nicht möglich (ohne ausreichende, praktische Kenntnisse) den fachspezifischen Unterricht vollumfänglich abzudecken.

Schon aus diesem Grund ist eine Ungleichbehandlung der Entlohnung mehr als fragwürdig.

In der Regel besitzen die Fachpraxislehrer einen Meisterabschluss, langjährige Berufserfahrung und sie verfügen damit über eine bestandene Prüfung in den Fächern Wirtschaft/Recht und Pädagogik.

 

Die neuen Einstellungsrichtlinien diskriminieren Fachpraxislehrer an Berufsschulen!

Am 1. November 2023 veröffentlichte das Thüringer Kultusministerium neue Richtlinien zur Einstellung in den Schuldienst (ersichtlich unter Punkt 2.10 auf Seite 7 von 13). So sind jetzt Einstellungen auch ohne Meisterausbildung möglich.

Dadurch ergibt sich für Seiteneinsteiger gerade im Regelschulbereich automatisch eine höhere Entlohnung, weil eben dort ein Einsatz als Fachpraxislehrer laut Lehrplan nicht vorgesehen ist.

Es ergibt sich die Frage, warum ein Fachpraxislehrer mit Meisterausbildung im höheren Schuldienst der berufsbildenden Schulen eine mindere Entlohnung erhält. Durch diese finanzielle Ungleichbehandlung entsteht der Sachverhalt einer Diskriminierung der jetzigen Fachpraxislehrer an Berufsschulen.

Es besteht damit die reelle Gefahr, dass Fachpraxislehrer die berufsbildenden Schulen verlassen, um eine besser bezahlte Stelle (E10 nach TV-L) an Regelschulen anzutreten.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich mit eben dieser Diskriminierung auseinanderzusetzen und dem anstehenden Lehrermangel an berufsbildenden Schulen durch eine angemessene Bezahlung der Fachpraxislehrer entgegenzuwirken.

Der Anreiz für den Schuldienst muss vergrößert werden, um weiterhin eine fachlich fundierte Berufsausbildung zu garantieren. Schulbildung und insbesondere Berufsbildung muss wieder als Investition in die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder verstanden werden.

Eine angespannte Haushaltslage darf nicht als einfache Ausrede für Einsparungen im Bildungsbereich genutzt werden.

Der hier bemängelte Sachverhalt der Benachteiligung und Diskriminierung der Fachpraxislehrer besteht im Freistaat Thüringen seit mittlerweile mehr als 30 Jahren und wurde jetzt mit den neuen Einstellungsrichtlinien vom 01.11.23 noch manifestiert.

 

Was hätte es für Vorteile die Eingruppierung als „Fachpraxislehrer“ abzuschaffen?

Mit dem Wegfall dieses Begriffs und der betreffenden Eingruppierung entfiel auch die Regelung, dass diese Lehrer nur 49% Fachtheorie unterrichten dürfen. Somit wäre ein vielseitigerer Einsatz im Schulwesen möglich und eventuelle Engpässe oder Unterrichtsausfälle könnten dezimiert werden. Demzufolge wäre einerseits der Sachverhalt der Diskriminierung der Fachpraxislehrer beendet und andererseits einem zunehmenden Lehrermangel an Berufsschulen entgegengewirkt.

Ein Nachkommen unserer Forderung, diese Eingruppierung zu streichen, wäre also für beide Seiten ein Gewinn: 

- Für die betreffenden Kollegen - eine Anerkennung ihrer Leistung, auch in finanzieller Hinsicht.

- Für das Thüringer Schulsystem- eine fundierte Absicherung der Berufsschulausbildung durch mehr Personal und Flexibilität im Unterrichtseinsatz.


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