„Personalmangel an Thüringer Schulen“

Abgeschlossen
670 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Keine Region
  • eingereicht von Hans-Jürgen Roth
    aus 99867 Gotha
  • veröffentlicht am 23.10.2023
  • 25.01.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 25.01.2024
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Der Petitionsausschuss anerkennt und weiß zu schätzen, dass sich Lehrerinnen und Lehrer über die Altersgrenze sich weiter für gute Schule in Thüringen engagieren. Eine Änderung der versorgungsrechtlichen Anrechnungsvorschriften speziell für Lehrerinnen und Lehrer ist allerdings nicht sachgerecht.

    Wesentlich ist, dass diese Vorschriften für alle Beamten gleich geregelt sind und bleiben sollen; dem Versorgungsrecht ist es grundsätzlich wesensfremd, bei der Anrechnung auf die Versorgung nach der Wichtigkeit der Tätigkeit im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu unterscheiden.

    Aus beamtenversorgungsrechtlicher Sicht ist Folgendes anzumerken:

    Paragraf 70 ThürBeamtVG kommt nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann noch zur Anwendung, wenn die Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt wird (sog. Verwendungseinkommen). Die Vorschrift dient dabei vor allem der Vermeidung von Doppelzahlungen aus öffentlichen Kassen. Bislang wurde in Thüringen keine Notwendigkeit gesehen, an den Höchstgrenzen des § 70 Abs. 2 ThürBeamtVG Änderungen vorzunehmen, da insbesondere die Beamten mit DDR-Erwerbsbiographie i.d.R. noch einen ausreichenden Hinzuverdienstspielraum hatten, ohne dass es zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge kam.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

     

  • 13.12.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 23. Oktober 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 653 Mitzeichnern unterstützt.

    Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 17 Unterstützern vor. Mit insgesamt 670 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 18. Januar 2024 inhaltlich beraten.

     

  • 05.12.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 23.10.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen