Im November 2022 erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar in seiner Entscheidung im Normenkontrollverfahren den sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Mittelthüringen für unwirksam, so dass nunmehr die von der Bürgerinitiative befürchtete Genehmigung von Windenergieanlagen grundsätzlich möglich ist.
Im weiteren Verlauf der Beratung teilte das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) dem Petitionsausschuss mit, das Bundesverwaltungsgericht habe im Dezember 2023 die Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sei rechtskräftig geworden. Am 14. Dezember 2023 sei der sachliche Teilplan Windenergie Mittelthüringen von 2018 unwirksam geworden. Die aus dem Plan herrührende außergebietliche Ausschlusswirkung existiere in Mittelthüringen nicht mehr und es könnten in Mittelthüringen grundsätzlich Anlagen errichtet werden. Ferner habe die regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen am 12. Dezember 2023 den ersten Entwurf eines neuen Plans beschlossen. Der Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie Mittelthüringen sehe Vorranggebiete in Kleinschwabhausen, Großschwabhausen und Lehnstedt vor. Am 6. Februar 2024 habe die RPG Mittelthüringen ergänzende Beschlüsse zu den auszulegenden Unterlagen und zur Veröffentlichung der Informationen gefasst. Das Beteiligungsverfahren laufe seit dem 26. Februar 2023. Bis zum 25. April 2024 könne auch die Bürgerinitiative ihre Vorbehalte gegen geplante Vorranggebiete geltend machen. Inhaltliche Bedenken könnten in dem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erörtert und von der regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen in der Überarbeitung des Entwurfs entsprechend berücksichtigt werden.
Im Rahmen der weiteren Beratung teilte das TMIL schließlich mit, Die Öffentlichkeitsbeteiligung habe am 25. April 2024 geendet. Dazu habe die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, dass mit Beendigung des Beteiligungsverfahrens nunmehr die Erfassung und Auswertung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Planentwurf erfolgten. Die Ergebnisse der Auswertung sowie die möglicherweise daraus resultierende Überarbeitung des Planentwurfs würden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen beraten. Gegebenenfalls werde für den überarbeiteten Planentwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens seien zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ ca. 8.500 Stellungnahmen eingegangen. Nach kursorischer Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Regionale Planungsstelle Mittelthüringen habe der Petent sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nicht geäußert.
Im Ergebnis der Beratung stellte der Petitionsausschuss fest, dass Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des neuen sachlichen Teilplans Windenergie alle betroffenen Belange ermittelt und gegeneinander abgewogen werden. Im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens eingegangene Stellungnahmen werden bewertet und fließen in die weitere Bearbeitung des Teilplans ein. Daher ging der Petitionsausschuss davon aus, dass bei der Ausweisung von Windenergie-Vorrangflächen alle relevanten Belange hinreichend berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, die Ausweisung bestimmter Flächen zu verhindern, hat der Petitionsausschuss nicht.
Deshalb beschloss er, die Petition mit diesen Informationen gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.