Petition gegen die geplante Änderung der Thüringer Schulordnung
An die Landesregierung des Freistaates Thüringen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge betrachten wir die geplanten Änderungen der Thüringer Schulordnung. Insbesondere sind wir als Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen von diesen Veränderungen stark betroffen.
Der aktuelle Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD beinhaltet: „Mit dem Thüringer Schulfrieden stehen wir für Verlässlichkeit und werden alle bestehenden Schulformen gleichberechtigt erhalten.“ (Regierungsvertrag 2024-2029, S.16). Mit der uns vorliegenden 13. Änderung der Thüringer Schulordnung sehen wir den Schulfrieden allerdings als hochgradig gefährdet an, da er die Handlungskompetenz der Thüringer Gemeinschaftsschulen und deren Schulkonferenzen erheblich einschränkt.
Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem:
- Die erste zwingende Versetzungsentscheidung soll bereits in Klassenstufe 6 erfolgen, nicht wie bisher erst in Klasse 8.
- Dadurch muss ab der 6. Klassenstufe eine verpflichtende Bewertung durch Noten erfolgen, nicht wie bisher ab Klasse 7 oder 8.
- Bereits ab der Schuleingangsphase (Klasse 1) sollen Noten in den Bereichen Mitarbeit + Fleiß sowie Verhalten + Ordnung eingeführt werden, anstatt wie bisher nur Mitarbeit und Verhalten in den Klassenstufen 5-8 zu bewerten.
- Die Schulkonferenz kann nicht wie bisher über die Ausgestaltung dieser Regeln entscheiden.
Warum wir uns gegen diese Änderungen aussprechen:
- Kein Bedarf an Veränderung: Die aktuellen Regelungen haben sich in den Gemeinschaftsschulen bewährt und erfordern keine Anpassung.
- Unpassende Vereinheitlichung: Die Begründung für die geplanten Änderungen basiert auf einer Angleichung der Schularten, berücksichtigt jedoch nicht die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinschaftsschulen.
- Eingriff in die Schulautonomie: Bereits gefasste Schulkonferenzbeschlüsse werden durch die geplanten Änderungen außer Kraft gesetzt, wodurch der Wille der Eltern sowie der Schulgemeinschaft missachtet wird.
- Bewährte Bewertungskultur: Das bisherige Konzept mit Wortzeugnissen bis Klassenstufe 6 hat sich als wertvoll erwiesen und ist ein zentraler Bestandteil des Schulkonzepts.
- Widerspruch zur Bildungsforschung: Die geplanten Änderungen widersprechen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die besten Methoden der Leistungsbewertung und individuellen Förderung.
- Juristische Bedenken:
- Der Verordnungsentwurf sieht erhebliche Veränderungen im Bereich der Notengebung für Mitarbeit und Verhalten (sogenannte "Kopfnoten") sowie gravierende Änderungen der Versetzungsregelungen vor.
- Rechte der Schulkonferenz sollen durch Änderungen in § 51, § 60 und § 147a der Thüringer Schulordnung beschnitten werden.
- Schulen, die bewusst auf klassische Notengebung verzichten und alternative Bewertungsmethoden etabliert haben, werden in ihrer Schulautonomie massiv eingeschränkt.
- Diese geplanten Änderungen würden das in Art. 21 der Thüringer Verfassung normierte Elternrecht auf Mitbestimmung im Bildungswesen unzulässig beschneiden.
- Die Streichung der Mitbestimmung der Schulkonferenz in § 60 Abs. 7 S. 3 und 4 greift in die Rechte der Schüler, Eltern und Lehrer ein.
- Die geplanten Änderungen stellen einen massiven Eingriff in die gewachsene Schulkultur dar und bergen erhebliches Konfliktpotenzial, das den Schulfrieden gefährdet.
Für die überwiegende Zahl der Schulen stellen die vorgeschlagenen Änderungen einen fundamentalen Eingriff in die Grundprinzipien der nachweisbar erfolgreichen pädagogischen Arbeit dar und gefährden folglich unmittelbar die bestehende pädagogische Schulkonzeption in Verbindung mit Schulkonferenzbeschlüssen erheblich.
Wir bitten Sie daher, die Änderung der Schulordnung so anzupassen, dass auch zukünftig alle Schulen in Thüringen gemäß ihrer zugelassenen und genehmigten Konzeption arbeiten können und alle Kinder und Jugendliche für sie passende Lernlandschaften vorfinden
Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift!