Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Bei der abschließenden Beratung Ihrer Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass im Ergebnis des Anhörungsverfahrens zu dem Entwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Thüringer Schulordnung Änderungsvorschläge seitens des TMWK erarbeitet wurden. Für die Themenkomplexe „Versetzung“ und „Bewertung von Mitarbeit und Verhalten“ fanden Gespräche zwischen der Hausleitung des TMBWK und Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen statt, um einen für alle tragfähigen Kompromiss zu finden.
Die erarbeitete Kompromisslösung sieht folgende Änderungen der Anhörungsfassung vor:
- Auf Grundlage des pädagogischen Konzepts der Gemeinschaftsschule können auf Beschluss der Schulkonferenz in den Klassenstufen 3 bis einschließlich 8 die Mitarbeit und das Verhalten der Schülerin bzw. des Schülers ausschließlich verbal eingeschätzt werden.
- An der bisherigen Regelung, dass in der Schulart Gemeinschaftsschule alle Schülerinnen und Schüler leistungsunabhängig bis in die Klassenstufe 8 vorrücken, wird grundsätzlich festgehalten. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann an der Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 6 und 7 eine Versetzungsentscheidung eingeführt werden.
Eine weitere Änderung des Verordnungsentwurfs betrifft die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten in der Schuleingangsphase. Hier soll zukünftig weiterhin eine verbale Leistungseinschätzung in Form eines Wortgutachtens erfolgen.
Die geänderte Fassung des Verordnungsentwurfs wurde in der 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 6. Juni 2025 beraten. Im Ergebnis wurde das gemäß § 60 Thüringer Schulgesetz erforderliche Benehmen hergestellt.
Die novellierte Schulordnung ist zum neuen Schuljahr in Kraft getreten.

