Petition gegen unverhältnismässige Kostenbelastung durch Abwasserbeseitigungskonzept

Mitzeichnen noch 40 Tage
0 Mitzeichnungen
  • Anderes, Kommunales
  • Südthüringen, Gesamtthüringen
  • eingereicht von Steffen Baumgart
    aus 98716 Elgersburg
  • veröffentlicht am 29.04.2025
  • noch 40 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Verhinderung der Verpflichtung der Anwohner des Geraberger Weges in Elgersburg Pumpschächte auf ihren Grundstücken zu planen, errichten und finanzieren zu müssen.

Überarbeiten des Abwasserkonzepts (ABK) durch den WAVI. Verhinderung einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Anwohner.

Energieeinsparung durch Ableitung von Abwasser im Freigefälle nach Geraberg oder Bau einer zentralen Pumpanlage statt elf Einzelanlagen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

In der aktuell geänderten Fassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Elgersburg hat sich der WAVI Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau gegen die Errichtung einer zentralen Abwasserhebeanlage für die Entwässerung der Grundstücke des Geraberger Weges entschieden. Stattdessen hat der Abwasserverband entschieden alle Anwohner/Grundstückseigentümer zu verpflichten, Einzelhebeanlagen zu errichten obwohl jeder Grundstückseigentümer im Freispiegel (d.h. über natürliches Gefälle) in einen Kanal entwässern kann.


Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

WAVI Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau

Untere Wasserbehörde des Ilm Kreises

Wie wird die Petition begründet?

Trotz mehrerer aufgezeigten technischen Möglichkeiten verstößt der WAVI mit dieser Entscheidung gegen den Solidaritätsgrundsatz des Zweckverbandes.

Im Hinblick auf die Klimaerwärmung und der damit verbundenen Energiepolitik erachten wir es als höchst fragwürdig auf jedem der Grundstücke ein Pumpwerk/ Hebeanlage zu errichten um mit zusätzlicher elektrischer Energie das Abwasser im natürlichen Gefälle in den Kanal (Druckleitung) zu bringen und dann über den höchsten Punkt des Abwasserbauwerkes des WAVI zu pumpen. Zweifelhaft ist bei dieser Planung auch, ob der Energieversorger über das Vorhaben informiert wurde und eine ausreichende Leitungskapazität zum Betreiben von elf Pumpen bereitstellen kann.

Der WAVI hält notwendige Informationen zurück. Es wurden z.B. Pumpengrößen, Preise für solche Bauwerke und Energieverbrauch bewusst heruntergespielt. Erst im Kontakt mit Mitarbeitern vor Ort konnten einige wichtige Informationen mündlich in Erfahrung gebracht werden - z.B., dass die komplette Planung der Hebeanlagen in der Verantwortung der Grundstückseigentümer liegt und sich vom Übergabepunkt auf dem Grundstück über die gesamte Länge und den Höhenunterschied des Geraberger Weges erstreckt.

Durch die vorgezogenen Baumaßnahmen im Geraberger Weg in Verbindung mit der Verlegung der Fernwasserleitung Ilmenau-Geraberg wird jetzt die Voraussetzung einer Entwässerung über Einzelpumpwerke als einzig mögliche Variante geschaffen. Somit sollen den Anwohnern bei der Verpflichtung zum Anschluss im Jahr 2030 oder später, die damit verbundenen Mehrkosten auferlegt und der rechtliche Einspruch erschwert oder gar unmöglich gemacht werden.

Durch uns Anwohner wurden dem Verband Alternativen aufgezeigt - z.B. die Entwässerung des Geraberger Weges und Teilen der Bahnhofstraße und der Arlesberger Straße im Freispiegel nach Geraberg unter Verzicht auf zusätzliche technische überwachungsbedürftige Einrichtungen und damit verbundene Verschwendung elektrischer Energie.

Als eine weitere aufgezeigte Möglichkeit war die Errichtung eines Abwassersammlers mit zentraler Hebeanlage unter Kostenbeteiligung der Anwohner und der Gemeinde Elgersburg nach Vorgaben des Verbandes. Anschließend sollte eine Übergabe des Bauwerkes und der Betrieb durch den WAVI erfolgen.

Alle Vorschläge wurden durch den Verband unter dem Vorwand, es sei der Solidargemeinschaft nicht zumutbar, die entstehenden Mehrkosten zu tragen, abgewiesen. Mehrkosten geschätzt durch Bauleitung WAVI 300.000€. Bei einer Gesamtsumme an anfallendem Abwasser des ABK in Höhe 36.000.000 m³ entspricht dies einer Mehrbelastung zur Refinanzierung durch alle Mitglieder der Solidargemeinschaft von maximal 2 Cent.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Änderung der Förderrichtlinien für Wasser- und Abwasser Zweckverbände bei der Errichtung solcher Anlagen.

Einige Verbände, die wie der WAVI als Solidargemeinschaft aufgestellt sind, übernehmen in ihren Satzungen die Kosten (Bsp. WAZV Arnstadt) für so genannte Sonderbauwerke, andere nicht (Bsp. WAVI Ilmenau). Diese Ungleichheit ist durch die Bürger nicht zu beeinflussen, da die Bürger keine freie Wahl eines Ver- bzw. Entsorgungsunternehmens haben.

Änderung des Abwassergesetzes bezüglich Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für alle Bürger durch die Zweckverbände, da sonst trotz vernünftiger Alternativen, der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

Wasser-/Abwasserzweckverbände nutzen hohe staatliche Fördermittel, um die Ziele einer umweltverträglichen Entsorgung von Abwässern zu erreichen. Hierbei werden, wie in unserem Fall offensichtlich energetische Aspekte, die ebenfalls Bestandteil einer sinnvollen Umweltpolitik sind, völlig außer Acht gelassen. Stattdessen sollen die Bürger auf eigene Kosten im fünfstelligen Bereich, für jeden Grundstückseigentümer eigene Pumpwerke planen und bauen lassen, die allein durch den hohen Energieverbrauch gegenüber einer zentralen Anlage absolut uneffektiv arbeiten. Gleichzeitig ist eine solche Anlage mit mehreren Pumpen und einer damit verbundenen Verästelung der Anlage deutlich störanfällig. Wenn Fördermittel für die Errichtung neuer oder Modernisierung bestehender Abwasseranlagen gezahlt werden, sollten die Verbände die Kosten komplett tragen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Rechtsmittel wie Klageverfahren kann durch die Anwohner erst dann eingereicht werden, wenn Bescheide an die Anwohner ergangen sind. Diese werden erst mit Inbetriebnahme der Anlage in ca. 5-10 Jahren erstellt.

Deshalb gab es von uns, den Anwohnern des Geraberger Weges, bisher lediglich:

ein Schreiben an den Bauausschuss Elgersburg,

ein Schreiben an den WAVI,

ein Schreiben an den Verbandsausschuss des WAVI.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen