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Petition gegen unverhältnismässige Kostenbelastung durch Abwasserbeseitigungskonzept

Abgeschlossen
230 Mitzeichnungen
  • Anderes, Kommunales
  • Südthüringen, Gesamtthüringen
  • eingereicht von Steffen Baumgart
    aus 98716 Elgersburg
  • veröffentlicht am 29.04.2025
  • 14.07.2026
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 14.07.2026
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 14.07.2026
    Abschlussbericht

    Das am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) teilte zur Petition mit, der für Elgersburg zuständige Wasser- und Abwasserverband Ilmenau (WAVI) habe in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass aufgrund klimatischer Veränderungen und den damit einhergehenden rückläufigen Wasserdargeboten der Ortsteil an die Fernwasserversorgung angebunden werde. Mit der Errichtung der neuen Trinkwasserleitung sei in Ihrer Straße der unterirdische Bauraum neu geordnet und neben einem neuen Regenwasserkanal auch die geplante Abwasserdruckleitung (für das häusliche Schmutzwasser) mitverlegt worden. Bis zur Inbetriebnahme der Abwasserdruckleitung dürften die betroffenen Anwohner vorübergehend das Abwasser aus der Kleinkläranlage in den Vorfluter ableiten. Mit Anschluss der Abwasserdruckleitung an die Kläranlage Geraberg werde der WAVI den Anschluss der Eigentümer an die Abwasserdruckleitung fordern. Dieser Anschluss solle über grundstücksbezogene Hebeanlagen erfolgen. Ein zentrales öffentliches Pumpwerk sei seitens des WAVI nicht vorgesehen.

    In seiner Stellungnahme zur Erläuterung der gewählten Entwässerungslösung habe der WAVI mitgeteilt, dass im Vorfeld der Baumaßnahme mehrere Erschließungsvarianten in Betracht gezogen und diese auch auf mehreren Einwohnerversammlungen sowie in Einzelgesprächen dargestellt und erläutert worden seien. Eine Kostenberechnung sei angestellt und mehrere Varianten untersucht worden. Dabei habe sich die Variante mit den grundstücksbezogenen Hebeanlagen als wirtschaftlichste Variante erwiesen.

    Dies habe das TLUBN als obere Wasserbehörde im Rahmen seiner Stellungnahme zum Petitionssachverhalt bestätigt. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass die kommunale Entwässerungssatzung des WAVI im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs – bei entsprechenden ungünstigen Gefälleverhältnissen – die Errichtung und den Betrieb einer grundstücksbezogenen Hebeanlage durch den Grundstückseigentümer vorschreibt. Hiergegen bestünden seitens der Kommunalaufsichtsbehörde keine rechtsaufsichtlichen Bedenken. 

    Wie bereits ausgeführt, könne dem Grundstückseigentümer bei entsprechenden örtlichen Verhältnissen in der kommunalen Entwässerungssatzung die Errichtung und der Betrieb eines Hauspumpwerks – und zwar auf seine eigenen Kosten – auferlegt werden. Für eine etwaige Kostentragung durch den WAVI gebe es mithin keine Grundlage. Auch die Forderung nach Kostentragung aus dem Landeshaushalt entbehre jedweder Rechtsgrundlage und müsse somit unterbleiben.

    Die Petition wurde zunächst in der 11. Sitzung des Petitionsausschusses beraten. Im Ergebnis der Beratung hatte der Petitionsausschuss beschlossen, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten um Mitberatung der Petition zu ersuchen, um insbesondere Fördermöglichkeiten für private Hebeanlagen in den Blick zu nehmen.

    Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten informierte den Petitionsausschuss über das Ergebnis der Mitberatung wie folgt:

    „Es wird festgestellt, dass das Anliegen der Petenten sachlich begründet ist und eine bestehende Förderlücke betrifft. Insbesondere ist die derzeitige Nichtberücksichtigung von Hebeanlagen in der Förderkulisse für Kleinkläranlagen geeignet, zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer zu führen, obwohl diese Anlagen technisch erforderlich sind, um einen Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung zu ermöglichen.

    Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich die von der Landesregierung mitgeteilte Absicht, im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Kleinkläranlagenförderrichtlinien zum 1. Januar 2027, Hebeanlagen als eigenständigen Fördertatbestand aufzunehmen und damit die bestehende Gerechtigkeitslücke zu schließen.“

    Bei der abschließenden Beratung der Petition in der 14. Sitzung fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass Ihr vorgetragenes Anliegen den Anstoß gegeben hat, über eine Veränderung der Förderkulisse nachzudenken. Explizit sollen zukünftig auch Hebeanlagen auf Privatgrundstücken förderfähig sein. Weil eine Umsetzung erst zum Jahreswechsel 2026/27 erfolgen kann, beschloss der Petitionsausschuss, die Petition der Landesregierung nach § 17 Nr. 1 c) Thüringer Petitionsgesetz mit der Bitte zu überweisen, die Petition bei der Fortschreibung der Kleinkläranlagenförderrichtlinie entsprechend zu berücksichtigen.

    Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.

  • 24.06.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 29.04.2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. Im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition insgesamt von 230 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung notwendige Quorum nicht erreicht. Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 11.06.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 29.04.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen