Petition zur Überarbeitung bestehender Abwasserbeseitigungskonzepte mit dem Ziel Bürgeranträge zur dezentralen vollbiologischen Klärung gegenüber dem Anschlußzwang an zentrale Netze gleich zu stellen

Abgeschlossen
10 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Andreas Harenberg
    aus 07973 Greiz
  • veröffentlicht am
  • 14.04.2015
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 14. Juli 2014 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Während der 6-wöchigen Veröffentlichung haben 10 Bürgerinnen und Bürgern die Petition mitgezeichnet. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht wurde, ist keine öffentliche Anhörung zu dieser Petition durchgeführt worden.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 3. Sitzung am 19. Februar 2015 abschließend behandelt.

    Er ist entsprechend der Stellungnahme der Thüringer Landesregierung, die er zu dieser Petition eingeholt hat, davon ausgegangen, dass die Planungen des Zweckverbandes in Übereinstimmung mit § 55 Wasserhaushaltsgesetz stehen und einer am Gemeinwohl orientierten Abwasserbeseitigung dienen. Insoweit ist es aus der Sicht des Petitionsausschusses nicht erforderlich, das Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes zu überarbeiten.

    Hebeanlagen gehören nach der Auffassung des Petitionsausschusses zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn deren Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.

    Aus diesen Gründen bietet die konkrete Petition auch nicht die Grundlage für eine Diskussion über die mit der Petition begehrte Änderung der entsprechenden Gesetze.

    Der Petitionsausschuss hat deshalb gemäß § 17 Nr. 9 Thüringer Petitionsgesetz festgestellt, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann.