Die Petition wurde am 28. Oktober 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der 6-wöchigen Mitzeichnungsphase wurde sie von 232 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen damit nicht erreicht worden war, wurde keine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte zur Petition mit, bei Windenergieanlagen werde Infraschall erzeugt. Infraschall könne vom Menschen außer bei sehr hohen Schalldruckpegeln nicht gehört werden. Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall werde meist schon in wenigen 100 Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt. Wissenschaftliche Studien hätten bislang keinen Nachweis erbracht, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall schädliche Wirkungen auf die Gesundheit habe. Die Angst vor Infraschall stelle aber einen nicht zu unterschätzenden Stressfaktor dar, der selbst eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben könne. Unstreitig sei, dass dauerhafter tieffrequenter Schall hoher Intensität den menschlichen Körper nachhaltig beeinträchtigen könne. Über negative Auswirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze gebe es bisher keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse.
In dem Positionspapier des Umweltbundesamtes „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“ vom 1. November 2016 werde u.a. darauf hingewiesen, dass derzeit noch Langzeitstudien fehlen würden, die über chronische Effekte nach langjähriger niederschwelliger Infraschallbelastung Aufschluss geben könnten. Diese werde auch in anderen Studien so festgestellt. Nur diese könnten belastbare wissenschaftliche Ergebnisse darlegen.
Die Landesregierung verfüge über keinerlei verifizierbare Erkenntnisse, die die mit der Petition vorgebrachten Behauptungen bestätigen würden. Hierzu verwies das TMUEN auf das Informationsblatt „Windenergieanlagen und Infraschall“ des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUG). Im Übrigen hätten die Zulassungsbehörden die geltenden Gesetze anzuwenden. Die darin festgelegten Werte würden von der aktuellen Rechtsprechung als ausreichend angesehen.
Weiter führte das TMUEN aus, Änderungen von Bundesnormen würden nicht der Landesregierung obliegen.
Im Ergebnis der Beratung der Petition beschloss der Petitionsausschuss, diese dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als zuständigem Fachausschuss als Material zu überweisen. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass die mit der Petition gegebene Anregung auf diesem Wege in die weitere parlamentarische Debatte zur Thematik der Windenergie einfließen kann.
Soweit mit der Petition bemängelt wurde, dass Regelwerke wie entsprechende DIN-Normen und die TA-Lärm die angenommenen Auswirkungen des Infraschalls nicht hinreichend berücksichtigen würden, hat der Ausschuss festgestellt, dass eine Änderung dieser Normen in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Er hat daher beschlossen, insoweit die Petition dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten, damit dort geprüft werden kann, ob diesbezüglich Handlungsbedarf gesehen wird.