Politische Unterstützung für Anpassungen der Trassenführung im Projekt "Netzanbindung Südharz"

In Beratung
2228 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Nordthüringen
  • eingereicht von Matthias Marquardt
    aus 99765 Heringen/Helme
  • veröffentlicht am 23.10.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Die Petition soll ermöglichen, den von der Firma 50hertz geplanten Trassenverlauf der neuen 380 kV Höchstspannungsleitung im Projekt "Netzanbindung Südharz" im Trassenabschnitt zwischen Görsbach und Wolkramshausen entlang der Autobahn A38 (B5) zu verlegen, und damit vom Trassenverlauf A5 abzuweichen. Die Bürger der Interessengemeinschaft Uthleben gegen die 380 kV Trasse möchten mit der Verlegung erwirken, dass die Anwohner der Gemeinde Uthleben nachhaltig geschützt werden. Der Trassenverlauf reicht bis auf 220 m an die Wohnortbebauung heran. Die Bürger haben berechtigte Ängste vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Strahlung, Zerstörung ihres bekannten und schützenswerten Natur- und Lebensraums und dem Wertverlust ihrer Immobilien. Weitere Emmissionsbelastungen sind nicht zumutbar.

Sollte eine Trassenänderung nicht mehr möglich sein, hat eine Ausführung der Trasse als Erdkabel erfolgen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Trotz alternativer Trassenvariante (B5), welche von 50hertz als wirtschaftlichste Variante ermittelt wurde, soll nun am Trassenverlauf in der unmittelbaren Nähe zur Ortschaft Uthleben festgehalten werden. In der Bundesfachplanungsentscheidung, gemäß § 12 NABEG für das Vorhaben Nr. 44 "Netzanbindung Südharz", wurde der Trassenverlauf entlang der Ortschaft Uthleben beschieden. Die Bürger der Ortschaft Uthleben wurden zu keiner Zeit am Verfahren aktiv beteiligt bzw. hatten keine Möglichkeit Ihre berechtigten Einwände zu äußern.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Bundesnetzagentur, Abteilung Netzausbau

Referat 806

Frau Katja Schüppel

Heinrich-Hertz-Straße 6

03044 Cottbus

Wie wird die Petition begründet?

Der aktuell geplante Trassenverlauf unterschreitet mit seinen 220 m Abstand zur Ortsbebauung in Uthleben, den Mindestabstand zu dauerhaft dem Aufenthalt dienenden Orten vulnerabler Gruppen und Kindern. Wissenschaftler plädieren für einen Abstand von mindestens 1m/kV. In unserem Fall wären dies mindestens 380 m, was nicht gegeben ist. Im gesamten Verfahren der Bundesfachplanung im betreffenden Trassenabschnitt hat keine ausreichende Bürgerbeteiligung stattgefunden. Corona bedingt durften keine Bürgerversammlungen abgehalten werden. Wichtige Informationen wurden seitens 50hertz über die Ortsvertreter nicht abgesichert an die Bürger verteilt. Termine und Entscheidungen wurden erst im Nachgang der Bürgerschaft bekannt. Sehr wichtige Termine, wie Erörterungstermine, wurden 100km entfernt und werktags, vormittags abgehalten. Uthleben ist bereits durch andere Emissionen stark belastet (Autobahn A38, Windpark Uthleben, Schweinmastanlage van Asten, 220 kV Bestandstrasse). Das Kranichrast- und zuggebiet "Goldene Aue" blieb in allen Untersuchungen unberücksichtigt.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Widerspruchsschreiben zur Antragskonferenz "Anbindung Südharz" in Sömmerda am 20.07.2023.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen