Praktikumsbetreuung für Schülerinnen und Schüler

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11 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Peggy Krug
    aus 99085 Erfurt
  • veröffentlicht am 29.04.2025
  • noch 40 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Die Erhöhung der in der VVOrg2425 (Seite 9) für die Praktikumsbetreuung unserer Schülerinnen und Schüler (ab sofort kurz SuS) vorgesehenen 0,5 LWS (Lehrerwochenstunden) pro Woche auf 1 LWS

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Nein, gegen die o.g. Verwaltungsvorschrift.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Das weiß ich leider nicht.

Wie wird die Petition begründet?

Für die Praktikumsbetreuung unserer SuS reichen 0,5 Stunden pro Woche, also 3 Stunden pro Praktikum und Schülerin/Schüler, nicht aus. Das Doppelte ist realistisch, sofern es keine besonderen Probleme gibt:

Wenn alles gut läuft und es keine Probleme gibt, ist folgendes zu leisten:

Im Vorfeld des Praktikumsbesuches werden Praktikumsunterlagen der SuS eingereicht, die zu lesen und zu bewerten sind.

Per Mail werden mit SuS und der Praktikumseinrichtung Besuchstage vereinbart und Anträge an die Abteilungsleitung gestellt, welche diese genehmigt oder ablehnt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Unterricht betroffen wäre. Dann muss neu verhandelt und neu beantragt werden.

Der Praktikumsbesuch selbst dauert (ohne Wegezeiten) 3 – 4 Zeitstunden (nicht Unterrichtsstunden). Nach dem Praktikum reichen die SuS eine Praktikumsdokumentation ein, die zu lesen und zu bewerten ist (10 Teilnoten). Die Bewertung ist dem Schüler in einem Bewertungsgespräch transparent zu machen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Sie richtet sich auf die Änderung der o.g. Verwaltungsvorschrift VVOrg2425.

Um die ausbildungsrelevante Praktikumsbetreuung unserer SuS zu gewährleisten, setzen wir Lehrerinnen und Lehrer (LuL) unsere unbezahlte Freizeit ein, und zwar noch einmal 0,5 LWS/Woche, 3 LWS pro SuS. Betreuen wir 20 SuS im Schuljahr (das ist ein realistischer Durchschnittswert), arbeiten wir 60 Stunden unbezahlt, also anderthalb Wochen einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft.

Da die hier gesetzte Zahl realistisch nicht ausreicht, wird eine Erhöhung, realistisch Verdoppelung der 0,5 LWS/Woche angestrebt.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine.

Vielleicht einmal eine Überlastungsanzeige. Es ist jedoch regelmäßig Thema in unseren Beratungen.

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