Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass das zuständige Fachreferat für die berufsbildenden Schulen im TMBWK die Petition zum Anlass nehmen wird, die Aufgaben der Lehrkräfte im Rahmen der Praktikumsbetreuung in der Ausbildung der sozialpädagogischen Bildungsgänge der Fachschule und Berufsfachschule zu prüfen und gegebenenfalls die Anforderungen an die Praxisbegleitung oder die Anrechnungszeiten den tatsächlichen Bedingungen anpassen wird.
Ungeachtet dessen ist anzumerken, dass sowohl das Lesen als auch das Begutachten und Bewerten der Praktikumsdokumentation und der Facharbeit zu den unteilbaren Aufgaben einer Lehrkraft gehören; sie stellen nicht unmittelbar einen Bestandteil der Praktikumsbetreuung dar.
Auch erscheint fraglich, inwieweit eine Praktikumsdokumentation mit einem Umfang von mehr als 100 Seiten den Anforderungen des Thüringer Lehrplanes der fachschulischen Ausbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik entspricht.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen

