Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser

Abgeschlossen
2244 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Georg Holland-Moritz
    aus 98587 Rotterode
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Überprüfung der Zulässigkeit eines in das Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser integrierten Zielabweichungsverfahrens.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Zulassung eines Raumordnungsverfahrens mit integriertem Zielabweichungsverfahren für ein raumbedeutsames Vorhaben dieser Größenordnung.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar.

Wie wird die Petition begründet?

Gemäß § 11 des ThürLPIG kann die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung nach § 6 Abs. 2 ROG im Einzelfall auf Antrag zugelassen werden. Das geplante Vorhaben verstößt gegen mehrere Ziele der Raumordnung in zwei Planungsregionen: 1. Vorranggebiete Freiraumsicherung: FS-57 Zentraler Thüringer Wald nordwestlich von Suhl/Oberhof (Z4-1)* bzw. FS-47 Einzugsgebiete der Talsperren Tambach-Dietharz, Schmalwasser und Ohratalsperre sowie weitere Gebiete (Z4-1)** 2. Besonders bedeutsamer, unzerschnittener, störungsarmer Raum Mittlerer Thüringer Wald zwischen Struth-Helmershof, Georgenthal und Oberhof (G4-4)* bzw. (G4-3)** 3. Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“ (G4-27; G4-28)* bzw. (G4-27)** einschl. Regional bedeutsame Tourismusorte (Z4-7; G4-37)* bzw. (Z4-9; G4-30)** sowie Touristische Infrastruktur (G4-38)* {*Regionalplan Südwestthüringen/**Regionalplan Mittelthüringen}. Daher ist ein im Raumordnungsverfahren integriertes Zielabweichungsverfahren unzulässig.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition richtet sich nicht auf die Änderung eines Gesetzes, sondern fordert dessen konsequente Anwendung im vorliegenden Fall ein.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Es wurde Widerspruch gegen das Vorhaben beim Landesverwaltungsamt eingereicht.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen