Regelung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes §5 Absatz 3.1 Satz

Abgeschlossen
2 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jörg Rambach
    aus 99189 Walschleben
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Ich befürworte das Gesetz, möchte aber eine Gesetzesänderung erreichen, die auch Arbeitnehmern im Handel freistellt ob sie Samstag arbeiten oder nicht. Keine Entmündigung durch Beschäftigungsverbot. Rechtsverordnung formulieren.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Das ein Arbeitnehmer im Handel an mindestens 2 Samstagen im Monat nicht arbeiteten darf.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag

Wie wird die Petition begründet?

Alleinerziehende Muttis, Angestellte mit pflegebedürftigen Angehörigen, Angestellte mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Studenten, die nur am Wochenende arbeiten können, müssen die Möglichkeit haben an bis zu 4 Samstagen im Monat zu arbeiten. Die Möglichkeit innerhalb der Woche Arztbesuche zu organisieren oder das allein zu erziehende Kind in der Verwandschaft am Wochenende zu betreuen, muss gewährleistet sein. Die Arbeitnehmer, die an den zu besetzenden Samstagen arbeiten, müssen den Ausgleich der fehlenden Arbeitnehmer mitleisten. Eine Aufsplittung vom Vollzeitmitarbeiter zum Teilzeitmitarbeiter ist die Folge in den Unternehmen. Es gibt keine Rechtsverordnung.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Das aktuelle Thüringer Ladenschlussgesetz §12 Absatz 3.1. soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, freiwillig an bis zu 4 Samstagen im Monat zu arbeiten. Die Vereinbarkeit mit Familie und Beruf muss gewährleistet sein. Alleinerziehende Muttis, Angestellte mit pflegebedürftigen Angehörigen, Angestellte mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Studenten, die nur am Wochenende arbeiten können, müssen die Möglichkeit haben an bis zu 4 Samstagen im Monat zu arbeiten (z.B. zusätzliche Kosten durch Kinderbetreuung). Lukrative Minijobs für Studenten fallen weg. Arbeitehmer werden gegenüber anderen Arbeitnehmergruppen schlechter gestellt. Desweiteren fehlt in diesem Gesetz die Regelung der Rechtsverordnung. Ich bin aktiver Wähler und wünsche das mein Anliegen Gehör findet. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

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