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Rückbaupflicht für Windkraftanlagen nach Ende der Nutzungsdauer

Abgeschlossen
3051 Mitzeichnungen
  • Baurecht, Immissionsschutz, Umwelt & Naturschutz
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ina Gillmeister
    aus 99880 Waltershausen
  • veröffentlicht am 28.05.2024
  • 17.11.2025
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 17.11.2025
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht und dort durch 3.051 Mitzeichnungen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat daraufhin in der Angelegenheit am 13. Februar 2025 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und den zuständigen Ausschuss für Digitales und Infrastruktur um Mitberatung der Petition ersucht.

    Der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur hat die Petition in seiner 3. Sitzung abschließend behandelt und dem Petitionsausschuss Folgendes empfohlen:

    I. Der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur erkennt den Wunsch der Petenten, eine Rückbaupflicht für Windkraftanlagen in Thüringen rechtlich zu verankern, als berechtigtes und nachvollziehbares Anliegen an.

    II. Mit der Zustimmung des Landtags zu einem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/626 in seiner 10. Sitzung am 6. März 2025 wird die Landesregierung gebeten, einen Rückbauerlass für den Vollzug der Rückbauverpflichtung zu erarbeiten.

    III. Die Mitglieder des Ausschusses für Digitales und Infrastruktur empfehlen dem Petitionsausschuss, die vorliegende Petition E-153/24 damit als erledigt zu betrachten.

    Im Zuge der abschließenden Beratung der Petition nahmen die Mitglieder des Petitionsausschusses auf den sogenannten Rückbauerlass des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI) Bezug. Dieser kann auf der Internetseite des TMDI unter folgendem Link abgerufen werden. Im Ergebnis beschloss der Petitionsausschuss mehrheitlich, gemäß § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz festzustellen, dass mit dem vorliegenden Rückbauerlass dem Anliegen der Petition abgeholfen werden konnte. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.

     

  • 10.07.2024
    Statusänderung zu In Beratung
  • 28.05.2024
    Statusänderung zu Mitzeichnen