Schlecht funktionierende, schulische Inklusion in Thüringen

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  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Juliane Pesch
    aus 98544 Zella-Mehlis
  • veröffentlicht am 19.08.2024
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Welches Ziel hat die Petition?

Seit dem 26.03.2009 wurden die UN-Behindertenrechtskonvention einschließlich des Art. 7 (Kinder mit Behinderungen) und Art. 24 (Recht auf Bildung) von Deutschland umgesetzt.

Diese Artikel der UN-BRK sollen es Schülern mit Behinderung / Förderbedarf ermöglichen, eine Teilhabe im Bereich Bildung zu erhalten und sollen somit auch die wichtige soziale Verbindungen stärken, damit unsere Gesellschaft modern und tolerant aufgestellt ist. Es sollte jeden Menschen bewusst sein, dass sehr viele in ihrem Leben an einer Behinderung früher oder später mal betroffen sein werden und keiner von uns möchte deshalb, von der Gesellschaft ausgeschlossen/separiert oder benachteiligt werden.

In Thüringen wird der Besuch im gemeinsamen Unterricht von behinderten Schülern zwar inklusiv eingeräumt, aber durch viele bürokratische Schritte, wenig Informationen, zu viele bestehende Barrieren und viel zu wenig Sonderpädagogen im mobilen Einsatz an allgemeinbildenden staatlichen Schulen nur schwer bis gar nicht umgesetzt. Es gibt noch viel zu viele Barrieren und es scheitert oft an Angeboten wie z.B. Gebärdensprachübersetzung - Warum kann ein Schüler mit Hörbehinderung oder im Rollstuhl nur erschwert aufgrund von Barrieren auch ein Gymnasium besuchen? Es wird immer wieder auf die Förderschulen verwiesen, obwohl hier die Bildungs- und die Abschlusschancen viel niedriger sind wie an Regel- und Gesamtschulen oder Gymnasien, die inklusiven Unterricht ermöglichen. Damit sinken die Chancen für diese Schüler sich später auf den 1. Arbeitsmarkt zu etablieren.

Damit sich in Thüringen hierzu etwas ändert und Betroffene Gehör im Landtag finden, benötigen ich Ihre Stimme für bessere Bildungschancen der Schüler mit Förderbedarf. Diese haben genauso ein Anrecht auf Teilhabe und bestmögliche Bildungschancen durch den inklusiven Bildungsweg!

Ich fordere, wenn die Entscheidung auf eine inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule von den Ämtern gewährt wird, muss auch diese im Anschluss mit weiter getragen werden. Es darf dann z.B. nicht sein, dass es in der Praxis vorkommt, dass über 80% der sonderpädagogischen Förderung mangels Personals ersatzlos ausfällt, sodass das Kind im Unterricht dann nicht mehr mithalten kann.

Ich fordere: Es muss eine unabhängige zentralen Anlaufstelle an Schulen geschaffen werden, die den Eltern bei den vielen Antragstellungen unterstützt. Die bürokratische Prozesse müssen verschlankt werden, um betroffene Eltern zu entlasten. Die eingeführten Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern sind nicht unabhängig und beraten lediglich. Diese führen nicht zu einer Entlastung bei den vielen Wegen und Anträgen, die betroffene Eltern trotzdem absolvieren müssen.

Ich fordere den Umbau des Schulsystems: Da wir in Thüringen zu wenig Sonderpädagogen und zu wenig barrierefreien Schulen haben, müssen die Förderschulen im ersten Schritt für alle Schüler (für behinderte und nicht behinderte Schüler) geöffnet werden, damit die Inklusion schneller, kostengünstiger, wohnortnaher und ressourcenschonender im gemeinsamen Lernen umgesetzt werden kann und es im Folgeschritt nur noch ein Schulsystem analog dem Vorbild in Schweden gibt. Die Gemeinschaftsschule am Roten Berg in Erfurt geht hier mit guten Beispiel voran. Ein 2-Klassen-Schulsystem ist viel zu teuer und zu ressourcenintensiv. Bremen, Hamburg und Berlin sind hier in Sachen Inklusion viel weiter als Thüringen.

Ich fordere: Jede Förderung eines Schulumbaus muss konsequent die Bedingung zur Schaffung der Barrierefreiheit erfüllen.

Ich fordere: Im Lehrerstudium muss auch auf die inklusive Beschulung vorbereitet werden, ebenso wie die Erlernung der Gebärdensprache angeboten werden sollte. Für bereits ausgebildete Lehrer müssen Weiterbildungen in Sachen Inklusion ermöglicht werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Bereitschaft inklusive, gemeinsame Beschulung in Thüringen umzusetzen, wird noch viel zu wenig im Thüringer Schulgesetz und in der Praxis durch die beteiligten Ämtern gezeigt.

Stattdessen stehen betroffene Eltern vor einen riesigen Berg mit zu klärenden Fragen und bürokratischen Wegen.

Ebenso scheitert es an zu vielen Barrieren und zu wenig vorhandenen personellen Ressourcen im Bildungsbereich.

Um Ihnen als erstes die bürokratische Wege einmal näher zu bringen, die notwendig sind, um schulische Inklusion für einen Schüler umzusetzen und danach am Laufen zu halten, habe ich Ihnen diese aus meiner Erfahrung mal aufgelistet:

1.Anmeldung an einer regional zuständigen Grundschule

2.Beantragung eines sonderpädagogischen Gutachtens

3.viele Gesprächstermine mit und ohne Kind je nach Hilfebedarf beim Jugendamt, Sozialamt und Schulärzte beim Gesundheitsamt (z.B. zur Beantragung eines Schulbegleiters und anderen Hilfsmitteln), Schulamt (wg. dem Einsatz von Sonderpädagogen) und Schulverwaltungsamt (zur Erstattung von Fahrtkosten oder Finanzierung eines Fahrdienstes)

4.danach regelmäßige Helferkonferenzen mit allen beteiligten Helfern (=Eltern fühlen sich hier wie Bittsteller in einen System mit zu wenig Ressourcen) und

5.weiterhin Verlaufskontrolle: regelmäßige Vorstellungen mit und ohne Kind bei den verschiedenen Ämtern

6.regelmäßige Einreichung von Unterlagen: Damit die Ämter weiter die notwendigen Hilfen gewähren, müssen dazu regelmäßig Arztberichte, Zeugnisse, Stundenpläne und vieles Weitere eingereicht werden.

7.Beantragung von Verlängerungsanträgen: Damit nicht genug, manche Leistungen wie Schulbegleiter sind befristet und müssen rechtzeitig von den Eltern regelmäßig einmal jährlich wieder neu beantragt werden. Obwohl es ein Urteil vom Bundessozialgericht Az: B 8 SO 9/19 R gibt, dass eine Befristung als rechtswidrig sieht, wird auf einen jährlichen Verlängerungsantrag von Jugend- und Sozialamt bestanden.

8.gesonderte Beantragungen: Zum Beispiel muss gesondert beantragt werden, wenn der Einsatz des Schulbegleiters zu Klassenfahrten erfolgen soll, ohne dass die Eltern über die Notwendigkeit einer Beantragung informiert werden. Stattdessen erfolgt erstmal nur die Ablehnung.

Diese vielen Wege und Anträge führen dazu, dass betroffene Eltern sehr oft mit den Nerven am Ende sind und viel zu wenig Zeit für ihr Kind mit Förderbedarf haben, welches von Natur aus mehr Zuwendung braucht.

Nun zu den fehlenden Ressourcen:

Viele allgemeinbildenden Schulen sind nicht barrierefrei und es fehlt an Geld, diese umzubauen. Stattdessen werden Schulen, die schon barrierefrei sind, im ländlichen Raum geschlossen, weil die Schüleranzahl dort zu gering ist. Warum wird hier nicht danach entschieden, welche Schule diese barrierefreien Voraussetzungen schon mit sich bringen und stattdessen genau solche Schulen erhalten? Jeder Schulumbau muss die Barrierefreiheit als Förderbedingung konsequent haben.

Auch an den personellen Ressourcen muss etwas geändert werden. Es darf z.B. nicht sein, dass es in der Praxis vorkommt, dass über 80% der sonderpädagogischen Förderung mangels Personals ersatzlos ausfällt, sodass das Kind mit Förderbedarf im Unterricht nicht mehr mithalten kann.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Jugendamt, Sozialamt und Schulärzte beim Gesundheitsamt, Schulamt und Schulverwaltungsamt

Wie wird die Petition begründet?

Kinder/Schüler mit Behinderung haben ein Recht auf Inklusion im Bereich Bildung. Sie müssen sich frei entfalten können und auch Zugang zu allen Bildungswegen haben. Sie dürfen nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Das passiert regelmäßig, wenn sie aufgrund von fehlenden Ressourcen gezwungener Maßen eine Förderschule besuchen müssen und damit wesentlich niedrigere Chancen auf einen Bildungsabschluss haben.

An den staatlichen, allgemeinbildenden Schulen gibt es viel zu wenig Angebote von sonderpädagogischer Förderungen, zu viele Barrieren und zu wenig Bereitschaft an diesen Schulen für behinderte Schüler Angebote zu schaffen. 

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

  • Thüringer Förderschulgesetz § 1 und § 3,
  • Thüringer Schulgesetz § 8a Abs. 1

Diese Gesetze verstoßen gegen höherrangiges Recht – z.B. die UN-BRK.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

  • Beschwerden über zu wenig erfolgten sonderpädagogischen Unterricht
  • Widerspruch gegen Reduzierung des Schulbegleitereinsatzes bei gleichbleibenden Gesundheitszustand des Schülers

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