Seit dem 26.03.2009 wurden die UN-Behindertenrechtskonvention einschließlich des Art. 7 (Kinder mit Behinderungen) und Art. 24 (Recht auf Bildung) von Deutschland umgesetzt.
Diese Artikel der UN-BRK sollen es Schülern mit Behinderung / Förderbedarf ermöglichen, eine Teilhabe im Bereich Bildung zu erhalten und sollen somit auch die wichtige soziale Verbindungen stärken, damit unsere Gesellschaft modern und tolerant aufgestellt ist. Es sollte jeden Menschen bewusst sein, dass sehr viele in ihrem Leben an einer Behinderung früher oder später mal betroffen sein werden und keiner von uns möchte deshalb, von der Gesellschaft ausgeschlossen/separiert oder benachteiligt werden.
In Thüringen wird der Besuch im gemeinsamen Unterricht von behinderten Schülern zwar inklusiv eingeräumt, aber durch viele bürokratische Schritte, wenig Informationen, zu viele bestehende Barrieren und viel zu wenig Sonderpädagogen im mobilen Einsatz an allgemeinbildenden staatlichen Schulen nur schwer bis gar nicht umgesetzt. Es gibt noch viel zu viele Barrieren und es scheitert oft an Angeboten wie z.B. Gebärdensprachübersetzung - Warum kann ein Schüler mit Hörbehinderung oder im Rollstuhl nur erschwert aufgrund von Barrieren auch ein Gymnasium besuchen? Es wird immer wieder auf die Förderschulen verwiesen, obwohl hier die Bildungs- und die Abschlusschancen viel niedriger sind wie an Regel- und Gesamtschulen oder Gymnasien, die inklusiven Unterricht ermöglichen. Damit sinken die Chancen für diese Schüler sich später auf den 1. Arbeitsmarkt zu etablieren.
Damit sich in Thüringen hierzu etwas ändert und Betroffene Gehör im Landtag finden, benötigen ich Ihre Stimme für bessere Bildungschancen der Schüler mit Förderbedarf. Diese haben genauso ein Anrecht auf Teilhabe und bestmögliche Bildungschancen durch den inklusiven Bildungsweg!
Ich fordere, wenn die Entscheidung auf eine inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule von den Ämtern gewährt wird, muss auch diese im Anschluss mit weiter getragen werden. Es darf dann z.B. nicht sein, dass es in der Praxis vorkommt, dass über 80% der sonderpädagogischen Förderung mangels Personals ersatzlos ausfällt, sodass das Kind im Unterricht dann nicht mehr mithalten kann.
Ich fordere: Es muss eine unabhängige zentralen Anlaufstelle an Schulen geschaffen werden, die den Eltern bei den vielen Antragstellungen unterstützt. Die bürokratische Prozesse müssen verschlankt werden, um betroffene Eltern zu entlasten. Die eingeführten Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern sind nicht unabhängig und beraten lediglich. Diese führen nicht zu einer Entlastung bei den vielen Wegen und Anträgen, die betroffene Eltern trotzdem absolvieren müssen.
Ich fordere den Umbau des Schulsystems: Da wir in Thüringen zu wenig Sonderpädagogen und zu wenig barrierefreien Schulen haben, müssen die Förderschulen im ersten Schritt für alle Schüler (für behinderte und nicht behinderte Schüler) geöffnet werden, damit die Inklusion schneller, kostengünstiger, wohnortnaher und ressourcenschonender im gemeinsamen Lernen umgesetzt werden kann und es im Folgeschritt nur noch ein Schulsystem analog dem Vorbild in Schweden gibt. Die Gemeinschaftsschule am Roten Berg in Erfurt geht hier mit guten Beispiel voran. Ein 2-Klassen-Schulsystem ist viel zu teuer und zu ressourcenintensiv. Bremen, Hamburg und Berlin sind hier in Sachen Inklusion viel weiter als Thüringen.
Ich fordere: Jede Förderung eines Schulumbaus muss konsequent die Bedingung zur Schaffung der Barrierefreiheit erfüllen.
Ich fordere: Im Lehrerstudium muss auch auf die inklusive Beschulung vorbereitet werden, ebenso wie die Erlernung der Gebärdensprache angeboten werden sollte. Für bereits ausgebildete Lehrer müssen Weiterbildungen in Sachen Inklusion ermöglicht werden.