Schulschließung in Thüringer Randregion verhindern

Abgeschlossen
116 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jürgen Schreiber
    aus 04610 Meuselwitz
  • veröffentlicht am 24.01.2022

Welches Ziel hat die Petition?

Erhalt des vollwertigen gymnasialen Schulstandortes Meuselwitz/Altenburger Land im Osten Thüringens.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Nichtgenehmigung eines seit fast zwei Jahren vorliegenden Schulnetzplanes durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und die damit im November 2021 erhobene Forderung des Ministeriums, das Gymnasium Meuselwitz ebenso wie die benachbarte Regelschule in Lucka zum 31.7.2022 bzw. nach einer gewährten kurzen Übergangsfrist zu schließen.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)

Wie wird die Petition begründet?

1. Verstoß des TMBJS gegen das gültige Thüringer Schulgesetz in verschiedenen Punkten. 2. Weigerung des TMBJS und des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen, das Gymnasium mit den für die vollumfängliche Erfüllung der verbindlichen Thüringer Stundentafel erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten. 3. Die Forderung nach einer Aufhebung des eigenständigen Schulstandortes führt zu mitunter schwerwiegenden Nachteilen bei den durch diese Maßnahme Betroffenen. Bei Betrachtung der Gesamtumstände erwächst der Verdacht, dass hier eine Entscheidung mit dem Ziel der Verdeckung eigener vorangegangener Rechtsverstöße getroffen werden soll. Folgen: 1. Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit aller Thüringer Schülerinnen und Schüler. 2. Unmöglichkeit der weiteren Realisierung des seit zwölf Jahren bestehenden und bewährten Ganztagsschulkonzeptes. 3. Unzulässiges Erschweren des Erreichens der erforderlichen Schülerzahlen (vgl. Thüringer Schulgesetz ab 1.8.2021). 4. Schwächung der bestehenden regionalen Bildungsinfrastruktur zum Nachteil von Wirtschaft und Gesellschaft in der Nordregion des Altenburger Landes. Was bedeutet die Schließung des Meuselwitzer Gymnasiums und ebenso der Regelschule Lucka für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien? Verlust der wohnortnaher Bildungseinrichtungen verbunden mit der teilweisen Abdrängung unserer Thüringer Landeskinder an Schulen benachbarter Bundesländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt) aufgrund der Kürze des täglich dorthin zu bewältigenden Schulwegs. Nachteile im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Was bedeutet die Schließung der Schulstandorte für Wirtschaft und Gesellschaft? Die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes der Nordregion des Altenburger Landes beschäftigen derzeit ca. 1.700 Menschen. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Bildungseinrichtungen trägt zum Erhalt dieser Industriearbeitsplätze bei. Bereits heute erfolgt die Gewinnung von Auszubildenden und künftigen Fachkräften über verschiedene Kooperationen mit den benachbarten Schulen. Eine Abwanderung junger Menschen in andere Regionen ist zu erwarten. Damit einher geht die schleichende nachhaltige Schwächung des vielfältigen örtlichen Vereinslebens. Der generationenübergreifende gesellschaftlichen Zusammenhalt wird im Ergebnis schwinden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, gegen die Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Wir fordern das Thüringer Schulgesetz so auszugestalten, dass darin Schulstandorte auch als ein wichtiger Aspekt der Wirtschaftsförderung und Fachkräftesicherung begriffen werden und unter diesem Gesichtspunkt genehmigungsfähige weitere Ausnahmetatbestände gesetzlich verankert werden. Wir fordern im Zusammenhang mit den Regelungen zur Schulnetzplanung die Verankerung einer Öffnungsklausel zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere auch ländlicher Räume. Wir fordern die Verankerung eines jederzeit diskriminierungsfreien Zugangs zu allen Bereichen der Thüringer Bildungslandschaft. In diesem Zusammenhang auch den Erhalt der Möglichkeit eines uneingeschränkten Landesgrenzen übergreifenden Schulbesuchs. Beispiel: Ein Schüler, der wenige Kilometer entfernt vom Meuselwitzer Gymnasium in einem benachbarten Bundesland, hinter der Thüringer Landesgrenze, wohnt, darf nicht nur in Folge einer möglichen willkürlichen Einzelfallentscheidung des zuständigen Schulamtes und des TMBJS vom Schulbesuch in Thüringen ausgeschlossen werden können.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Stand Dezember 2021 lag der Schule noch kein schriftlicher Bescheid zu dieser Forderung vor. Alle die geforderte Schließung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasiums Meuselwitz. Europaschule betreffenden Informationen sind der Schulgemeinschaft inoffiziell mündlich übermittelt worden oder aus der Presse bekannt. Daraufhin hat sich die Schulgemeinschaft zur Wahrung ihrer Interessen an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages gewandt. Zwischenzeitlich werden auf verschiedenen Ebenen Gespräche im Zusammenhang mit der erhobenen Forderung nach kurzfristiger Überarbeitung des Schulnetzplanes des Landkreises Altenburger Land geführt. Darüber hinaus gibt es aber auch von behördlicher Seite den Versuch, die an der Petition Beteiligten zu identifizieren und zu sanktionieren.

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