Schulschließung in Thüringer Randregion verhindern

Abgeschlossen
116 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jürgen Schreiber
    aus 04610 Meuselwitz
  • veröffentlicht am 24.01.2022
  • 20.03.2023
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 20.03.2023
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte am 8. September 2022 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung betonte der Minister für Bildung, Jugend und Sport, dass der Schulstandort weder vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) noch von dem Schulträger in Frage gestellt werde. Er machte im Weiteren Ausführungen zu den rechtlichen Regelungen der Schulnetzplanung gemäß § 41 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG). Danach würden Schulnetzpläne von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet in der Regel alle fünf Jahre aufgestellt und fortgeschrieben. In den Plänen werde der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für den Schulstandort sei zudem anzugeben, welche Bildungsangebote vorhanden seien und für welche Schulbezirke, Einzugsgebiete oder -bereiche sie gelten sollten.

    Der Minister machte deutlich, dass eine Schule, die eines der Kriterien nicht erfülle, nicht in ihrem Bestand in Frage gestellt werde. Es werde lediglich die Anforderung gestellt, dass die Schule eine Kooperation mit einer anderen Schule eingehe. Nach der Prognose des Altenburger Landes sinke die Schülerzahl am Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium in der Klassenstufe 5 von 40 Schülern im Schuljahr 2022/23 auf 28 Schüler im Schuljahr 2029/30. Damit wäre eine ordnungsgemäße Kursbildung in der gymnasialen Oberstufe nicht gewährleistet. Vor diesem Hintergrund habe der Schulträger Überlegungen zu Kooperationsmöglichkeiten insbesondere mit dem Friedrich-Gymnasium und dem Lerchen-Gymnasium in Altenburg und dem Roman-Herzog-Gymnasium in Schmölln angestellt.

    Um den Diskussionen um mögliche Kooperationen den nötigen Raum zu geben, habe das          Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz mit Bescheid des TMBJS vom 22. September 2021 die Genehmigung zu seiner Fortführung bis zum 31. Juli 2023 erhalten.

    Für das derzeitige Schuljahr sei in der Klassenstufe 5 die Prognose um 26 Schülerinnen und Schüler übertroffen worden. Soweit die Mindestschülerzahl und die Mindestzügigkeit nach § 41 a Abs. 5 ThürSchulG auch über das Schuljahr 2022/2023 hinaus erfüllt würden, könne vom Fortbestehen des Gymnasiums für den Zeitraum der vorgelegten Schulnetzplanung auch ohne Kooperationserfordernis ausgegangen werden.

    Der Minister für Bildung, Jugend und Sport bestätigte, dass es erhebliche Probleme gebe, Lehrerinnen und Lehrer für das Altenburger Land zu gewinnen. Es seien zwei Stellen ausgeschrieben worden, auf die sich niemand beworben habe. Ferner wies er auf den allgemeinen Lehrermangel hin, der sich in bestimmten Regionen Thüringens verschärft darstelle. Das TMBJS habe daher beim TFM angeregt, die rechtlichen Voraussetzungen für Zulagen für Bedarfsregionen, –fächer und –schulen zeitnah auf den Weg zu bringen.

    Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (AfBJS) hat die Petition in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember 2022 sowie in seiner 53. Sitzung am 20. Januar 2023 beraten. Außerdem wurde die Situation am Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz im Rahmen einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zippel (CDU) in der 102. Plenarsitzung am 3. Februar 2023 behandelt.

    Die Landesregierung informierte darüber, dass das TMBJS nach § 41 a Abs. 6 ThürSchulG verpflichtet sei, jeweils am 31. März eines Jahres zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen für den Fortbestand einer Schule erfüllt seien. Da nicht sichergestellt sei, dass die gesetzliche Mindestschülerzahl dauerhaft erreicht werde, habe das TMBJS dem Landratsamt Altenburger Land als Schulträger gegenüber angeregt, Kooperationsmöglichkeiten zum Erhalt des Schulstandorts zu erwägen. Wie sich der Schulträger verhalte, bleibe abzuwarten. Bislang habe er weder Stellung bezogen wie der Schulnetzplan weiter ausgestaltet werde noch Äußerungen zu etwaigen Kooperationsmöglichkeiten getroffen. Im Übrigen könne gegebenenfalls von den Vorgaben über die Mindestschülerzahl und die Mindestzügigkeit abgewichen werden, sofern die Kapazitäten der Nachbarschulen voll ausgelastet seien (§ 41 c Nr. 2 ThürSchulG).

    Der Petitionsausschuss hat die Petition nachfolgend in seiner 36. Sitzung am 2. März 2023 abschließend beraten.

    Im Ergebnis der abschließenden Beratung im Petitionsausschuss ist festzustellen, dass die vom TMBJS im Rahmen der öffentlichen Anhörung angekündigte Verwaltungsvorschrift zwischenzeitlich in Kraft getreten ist. Damit ist die Zahlung von Zulagen für Randregionen möglich. Ferner gibt es den Versuch, Referendare frühzeitig in Schulen in den Bedarfsregionen zu lenken, um eine Bindung herzustellen. Zum Thema „Schulnetzplanung“ ist schließlich anzumerken, dass die Stellungnahme des Schulträgers weiterhin aussteht. Das TMBJS geht aber davon aus, dass die Vorlage der Schulnetzplanung in absehbarer Zeit erfolgen wird.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

  • 18.10.2022
    Zwischenbericht

    Das Protokoll zu der Anhörung ist auf der Internetseite des Thüringer Landtags einsehbar.

    https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/89033/32_sitzung_petitionsausschuss.pdf

    Die inhaltliche Beratung der Petition dauert noch an.

  • 11.03.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 24. Januar 2022 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 7. März 2022 wurde die Petition von 1.767 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht.

     

     

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 7. April 2022 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen.

     

    Die Anhörung wird am 8. September 2022 um 15:00 Uhr im Landtag stattfinden.

     

    Nach derzeitiger Planung ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Stream auf der Homepage des Landtags unter www.thueringer-landtag.de im Internet zu übertragen. Ob es möglich sein wird, die Anhörung direkt von der Besuchertribüne des Landtags aus zu verfolgen, kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden.