Schutz des Thüringer Waldes: Stopp für Kahlschläge und rücksichtslose Abholzung

Teaserbild der Petition
Abgeschlossen
139 Mitzeichnungen
  • Landwirtschaft & Forsten
  • Südthüringen
  • eingereicht von Ekkehard Ortmann
    aus 98701 Großbreitenbach
  • veröffentlicht am 23.10.2023
  • 19.03.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 19.03.2024
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 48. Sitzung auf der Grundlage einer vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eingeholten Stellungnahme abschließend behandelt.

    Bei der abschließenden Beratung der Petition bedankte sich der Petitionsausschuss ausdrücklich für die gegebenen Anregungen. Der Thüringer Wald hat für den Freistaat Thüringen eine herausgehobene Bedeutung. Vor diesem Hintergrund schmerzt es umso mehr, dass klimabedingte Schäden des Waldes und damit einhergehende weitere Schädigungen durch eine extreme Vermehrung des Borkenkäfers zu erheblichen Problemen führen. Die entstandenen Schäden und die damit einhergehenden Holzeinschlagsmaßnahmen hinterlassen oftmals zunächst ein verstörendes Bild.

    Zu den aufgeworfenen Fragestellungen und Anregungen hat das TMIL ausführlich Stellung genommen. Dabei wurde insbesondere herausgestellt, dass nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) für Waldbesitzer eine Verpflichtung besteht, den Wald gegen die Gefahr drohender Übervermehrung von Forstökosysteme schädigenden Pflanzen und Tieren zu schützen und vor Schäden zu bewahren. Auf dieser Grundlage ist eine Sanierung der durch Borkenkäfer befallenen Fichtenbestände angezeigt. Im Zuge dieser Sanierungen kann es auch zu größeren Freiflächen kommen. Diese sind jedoch keine Kahlschläge im Sinne des Thüringer Waldgesetzes und dienen gerade nicht der Profitmaximierung des Waldbesitzers.

    Die geforderte rasche Aufforstung wird von den Waldbesitzern in eigener Verantwortung vorgenommen. Im Jahr 2022 wurden allein auf den von der Landesforstanstalt bewirtschafteten Waldflächen etwa 1,9 Mio. Bäume gepflanzt. Dabei gilt, dass möglichst auf eine natürliche Wiederbewaldung (Naturverjüngung) gesetzt wird. So liegt es auch im (wirtschaftlichen) Interesse der Waldbesitzer, einen stabilen und stressresistenten Mischwald perspektivisch zu etablieren.

    Soweit angesprochen wurde, die geerntete Holzmenge solle sich am regionalen Bedarf orientieren, so ist diese Forderung grundsätzlich unterstützenswert. Aus den dargestellten Gründen sind derzeit jedoch großflächige Sanierungsmaßnahmen in den Wäldern vonnöten, was auch die geerntete Holzmenge ansteigen lässt. Richtig ist, dass dabei nicht mehr das ganze geerntete Holz in der Region verarbeitet werden kann und daher auch Teile in den Export gehen.

    Auch die von Ihnen als Beispiel für einen erstrebenswerten Dauerwald herangezogenen Plenterwälder im Allgäu werden forstwirtschaftlich genutzt, um diese in ihrem Bestand und ihrer Diversität zu erhalten. Nachdem momentan noch Maßnahmen des Waldumbaus prioritäre Aufgabe der Forstwirtschaft sind, werden zukünftig auch konkrete Fragen der Art und Weise der Bewirtschaftung der Wälder wieder vermehrt in das Zentrum der politischen Diskussion rücken.

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Hinweisen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.

  • 14.12.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 23. Oktober 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 135 Mitzeichnern unterstützt.

    Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 4 Unterstützern vor.

    Mit insgesamt 139 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 05.12.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 23.10.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen