Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 2015 - Ausgekocht

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  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition soll erreicht werden, dass 1.den genannten Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2015 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden. 2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt. Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Fall aus dem Schwarzbuch 2015 Ausgekocht +++++++++++++++ Im Rahmen eines Modellvorhabens für eine integrierte Stadtentwicklung ließ die Stadt Nordhausen ein ehemaliges Kinderhaus in Nordhausen-Ost umfangreich sanieren und eröffnete es wieder im Juni 2012 – als „Regenbogenhaus“. Die Gesamtkosten der Sanierung betrugen 3,735 Mio. Euro – bei 90 Prozent Förderung. Die Stadt zahlte zusätzlich 285.000 Euro für Ausstattung und Möblierung. Laut einer Pressemeldung wurde im Gebäude für 322.000 Euro eine Küche eingerichtet, eine große Kühlzelle inklusive – diese für rund 51.000 Euro. Die Kühlanlage besteht aus einem Vorkühl-, einem Normalkühl- und noch einem Tiefkühlraum. Anfangs wurde die Küche für einen Großküchenbetrieb mit 400 Essen pro Tag geplant. „Erst während der Bauphase (kurz vor der Eröffnung) wurde diese Planung geändert und die Kücheneinrichtung als Projektküche ausgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war die Kühleinrichtung, die für einen Großküchenbetrieb unumgänglich gewesen wäre, schon eingebaut“, gesteht die Stadt. Küche und Kühlzelle machten dann erst einmal dadurch Schlagzeilen, dass sie fast nicht genutzt wurden, zu Jahresbeginn 2014 zog dann endlich wenigstens die städtische Küche ein. Allerdings: Im Dezember 2014 stellte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Haushaltskonsolidierung, in dem die Schließung der Küche gefordert wurde. Sie hatten nämlich ausgerechnet, dass der Kochbetrieb zu einem jährlichen Fehlbetrag von 223.000 Euro führte. Im Juli 2015 stimmte der Stadtrat dem Antrag zu und beschloss, den Betrieb der städtischen Küche im „Regenbogenhaus“ Ende Juli 2015 einzustellen. Die Versorgung der belieferten städtischen Einrichtungen sollte dann über Fremdanbieter erfolgen, Teile der Einrichtung sollten verkauft werden. Nach der Schließung verbleibt – nach den Berechnungen der grünen Stadtratsfraktion – ein Fehlbetrag aus Abschreibungen von ca. 11.000 Euro. Die Schließung im Juli verzögerte sich jedoch noch einmal um einen Monat, „damit der Übergang zu den anderen Essenanbietern klappt“, wie aus dem Umfeld des Regenbogenhauses berichtet wurde. Die Beschlussvorlage vom 26. Mai 2015 zeigt, dass die Problematik der Stadt durchaus bewusst war: „[…] Der für die Gemeinschaftsverpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen neu festzusetzende Preis wurde in Höhe marktüblicher Preise verhandelt. Ein auf Vollkostenrechnung basierender Preis wäre nicht wettbewerbsfähig. […] Selbst bei Vollauslastung mit 400 Portionen wird keine Kostendeckung erreicht, wenn der Preis weiterhin wettbewerbsfähig gehalten wird. […] Die Betreibung einer Küche ist überdies keine kommunale Pflichtaufgabe. […]“ Der Bund der Steuerzahler empfiehlt daher dringend, solche Betrachtungen vor einer Investition anzustellen. Dies ist sogar Pflicht, weil die Gemeindehaushaltsverordnung Thüringens eingehalten werden muss.

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