Die Petition wurde am 26. Oktober 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 7. Dezember 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von keinem Bürger unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.
Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.
Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses hatte die Stadt Nordhausen seit den 90er Jahren ein Seniorenbegegnungszentrum im Stadtteil Nord mit einer angegliederten Küche betrieben. Das Angebot dieser Küche war vorwiegend auf die Nutzer und Veranstaltungen im Begegnungszentrum sowie den öffentlichen Mittagstisch ausgerichtet, außerdem wurden die Mittagsversorgung im Rathaus und das Catering z.B. bei Stadtratssitzungen gewährleistet.
Mit der Zielstellung, die städtische Küche zu erhalten und das Angebot auszuweiten, wurde im Jahr 2013 entschieden, die sanierungsbedürftigen Räume im Begegnungszentrum aufzugeben und den Küchenbetrieb in die bisher ungenutzten, modern ausgestatteten, mitarbeiter-freundlichen und hygienisch einwandfreien Räumlichkeiten im „Regenbogenhaus“, Nordhausen Ost, zu verlagern. Der Leistungsumfang sollte beibehalten und zunächst um die Versorgung der Kinderbetreuungseinrichtungen im „Regenbogenhaus“ erweitert werden. Mittelfristig war beabsichtigt, sich als Versorger von Gemeinschaftseinrichtungen zu etablieren.
Neben dem bestehenden Versorgungsangebot konnten mit Beginn des Betreuungsjahres 2014/2015 die Kinderbetreuungseinrichtungen im „Regenbogenhaus“ als Kunden hinzugewonnen werden. Mit dieser Erweiterung sollten ein effizienter Einsatz des vorhandenen Personals gewährleistet sowie in finanzieller Hinsicht ein höherer Deckungsgrad erzielt werden. Für das bis dato bestehende Leistungsangebot konnten aber letztlich aufgrund der finanziellen und personellen Gesamtbetrachtung von Begegnungszentrum und städtischer Küche keine konkurrenzfähigen Preise ermittelt werden. Da der Betrieb einer Küche eine freiwillige Aufgabe der Komme darstellt, musste der städtische Küchenbetrieb trotz des qualitativ guten Angebots aus betriebswirtschaftlichen Gründen zum 31. Juli 2015 eingestellt werden.
Derzeit befindet sich die Stadt Nordhausen in Gesprächen zur weiteren Nutzung und Verwendung der vorhandenen Infrastruktur und Ausstattung. Es werden mittelfristig Lösungen für nachhaltige und auf Dauer finanzierbare Ziele gesucht.
Nach den dem Petitionsausschuss vorliegenden Informationen ist sich die Stadt Nordhausen bewusst, dass durch Fehleinschätzungen und fehlendem Fachwissen über den Betrieb von Großküchen mit Ausrichtung auf Gemeinschaftsverpflegung Fehlentscheidungen getroffen wurden. Nach Auskunft der Landesregierung ist die Stadt nunmehr sensibilisiert und beabsichtigt, erforderliche Entscheidungen im Interesse der Schadensminimierung zu treffen.
Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab.