Die Petition wurde am 26. Oktober 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 7. Dezember 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von keinem Bürger unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.
Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Die Gemeinde Tabarz hatte aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit ihrer beiden Kindertagesstätten den Neubau einer Kindertagesstätte beschlossen und die Landesentwicklungsgesellschaft als Projetsteuerer beauftragt. Die Gemeinde erhielt sowohl aus dem Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ als auch aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Fördermittel in Höhe von insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro.
Gegen den beabsichtigten Neubau einer Kindertagesstätte gründete sich eine Elterninitiative, da die ermittelten monatlichen Beiträge für die Kinderbetreuung Kind als zu hoch angesehen wurden. Die Elterninitiative beantragte die Durchführung eines Bürgerentscheides, welches zugelassen wurde. Das Bürgerbegehren sprach sich gegen einen Ersatzneubau und für die Sanierung der beiden bestehenden Einrichtungen aus.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin, dem Willen der Elterninitiative zu entsprechen und entwickelte eine Konzeption zur Sanierung und den Erhalt der beiden Kindertagesstätten. Die der Gemeinde bewilligten Fördermittel wurden ihr daraufhin entzogen.
Die Entscheidung der Gemeinde für die Sanierung ihrer beiden Einrichtungen stellt nach den Feststellungen des Petitionsausschusses die für den Steuerzahler günstigere Variante dar. Die Gesamtkosten für die Sanierung werden nach Auskunft der Gemeinde rund 1,5 Mio. Euro betragen, während bei einem Neubau über 2 Mio. Euro hätten veranschlagt werden müssen.
Zu dem o.g. Projektsteuerungsvertrag haben die Gemeinde und die Landesentwicklungsgesellschaft eine Auflösungsvereinbarung abgeschlossen. Es wurde u.a. vereinbart, dass alle wechselseitigen Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Projektsteuerungsvertrag und seiner Beendigung erledigt sind. Jede Partei trägt die aus dem Vertragsabschluss, dessen Durchführung und denn Auflösung resultierenden Kosten selbst. Daher muss die Gemeinde Tabarz die in der Petition genannte Summe nicht an die Landesentwicklungsgesellschaft zahlen.