Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 2015 - Teure Verbeamtung von Lehrern in Einstellungsteilzeit

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  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition soll erreicht werden, dass 1.den genannten Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2015 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden. 2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt. Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Fall aus dem Schwarzbuch 2015 Teure Verbeamtung von Lehrern in Einstellungsteilzeit +++++++++++++++++ Im Freistaat Thüringen wurden nach dem Jahr 2000 in großem Umfang Lehrer nach der Regelung der Einstellungsteilzeit verbeamtet. Gegen diese Zwangsteilzeit klagten Lehrer – und hatten vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht Ende 2006 Erfolg. So musste Thüringen allen diesen teilzeitbeschäftigten Beamten ab dem Schuljahr 2008/2009 eine Vollzeitstelle anbieten. In den Schwarzbüchern 2008 und 2009 berichteten wir darüber. Es entstand ein Stellenmehrbedarf seit August 2008 von mehr als 1.000 Stellen. Der Stellenüberhang wurde in den folgenden Jahren durch großzügige Altersteilzeitvereinbarungen wieder zurückgefahren. Neben den Ausgaben für den Stellen­überhang und die teuren Altersteilzeitlösungen entstanden Thüringen Kosten für die rückwirkende Aufhebung der Teilzeitverbeamtung für den Zeitraum vom August 2006 bis zum Juli 2008. Denn 928 Lehrer erhielten 10,5 Mio. Euro für die rückwirkende Bewilligung der Vollzeitarbeit und ihre Ansprüche aus den erfolgreichen Klagen nachgezahlt, so das Finanzministerium. Mehr als 90 Prozent der Fälle sind abschließend bearbeitet – es werden also noch weitere Kosten erwartet. Für Beamte gelten spezielle Gesetze und Regelungen, die vor jeder Verbeamtung streng beachtet werden sollten. Eine Verbeamtung sollte nur bei Beschäftigten mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Lehrer gehören nach Ansicht des BdSt nicht dazu.

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