Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 11. April 2024 machte die Staatssekretärin in TMIL zunächst Ausführungen hinsichtlich des Um- und Ausbaus der Bundesstraße B 90 im Raum Saaldorf bis zur Autobahn A 9. Nach ihrem Vortrag werde durch die Baumaßnahme eine maßgebliche Verbesserung der Verkehrssituation und -führung erreicht. Neben dem dringend erforderlichen Ersatzneubau der vorhandenen Brücke aus den 1930er-Jahren über den Bleilochstausee werde eine Umgehung der Ortslage Saaldorf realisiert. Ferner erfolge eine umfassende Verbesserung der Trasse insgesamt. In diesem Zusammenhang machte die Staatssekretärin deutlich, dass im Rahmen des Um- und Ausbaus der B 90 vorhandene Wegeverbindungen – deren Nutzung grundsätzlich auch für Radfahrende möglich sein dürfte – im Umfeld erhalten blieben.
Im Weiteren ging die Staatssekretärin anhand mehrerer Präsentationen ausführlich auf die Verhältnisse vor Ort ein und erläuterte, dass aufgrund der topographischen Verhältnisse und der damit zu überwindenden Höhenunterschiede die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges unmittelbar neben der Trasse mit für Radfahrenden realistisch zumutbaren Steigungen praktisch auszuschließen sei. In diesem Zusammenhang ging sie auch auf die abschnittsweise vorherrschenden starken Steigungen, Überschneidungspunkte zwischen Bestandsstraße und Neubautrasse sowie die Regelwerke zum Bau von Radverkehrsanlagen ein.
Auf Nachfrage des Petitionsausschusses ging die Staatssekretärin schließlich auf den im Jahr 2017 erfolgten Planfeststellungsbeschluss ein und machte deutlich, dass im Rahmen des über mehrere Jahre laufenden Planungsprojekts keine straßenbegleitende oder trassennahe separate Radverkehrsbindung ab Saaldorf in Richtung Osten vorgesehen worden sei. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens seien dahin gehend auch keine Forderungen in den Beteiligungsverfahren gestellt worden. Die Träger öffentlicher Belange und die Gemeinden seien ordnungsgemäß beteiligt worden; mit Blick auf die Radwegeführung habe es aber keine Forderungen der Kommunen gegeben.
Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung hat sich zunächst der zuständige Fachausschuss mit der Petition befasst. Im Rahmen der Beratung im AfILF wurde die Frage thematisiert, ob es – ungeachtet der topographischen Gegebenheiten – dennoch einzelne Abschnitte der alten B 90 gebe, die in einem guten Zustand und auch geeignet seien, um umgebaut und genutzt werden zu können. Die Staatssekretärin machte jedoch deutlich, dass die in Rede stehende Straße bereits im Bau sei und jedwede Art von Anpassung aus fachlicher mit Kosten bzw. Bauverzögerungen verbunden sei.
Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin erneut beraten. Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss die Petition mit den o.g. Ausführungen abgeschlossen
Auch wenn dem eigentlichen Anliegen – Anlegen eines straßenbegleitenden Radweges an der B 90 – letztlich nicht entsprochen werden kann, geht der Ausschuss davon aus, dass mit dem geplanten Verlauf des Saaleradweges eine sichere und komfortable Führung des Radverkehrs geschaffen wird und damit letztlich eine Verbesserung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur einhergeht.