Teurer Standort für neues Bauhaus- Museum

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am
  • 21.05.2015
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 23. Februar 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 6. April 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 3 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses hatte die Klassik-Stiftung Weimar als Bauherrin des künftigen neuen Bauhaus-Museums in Weimar im Jahr 2009 eine vergleichende Standortuntersuchung erstellen lassen, in der zehn Standorte in Weimar im Hinblick auf ihre Eignung und der standortbezogenen Kosten betrachtet wurden. Im Ergebnis der Untersuchung wurden zwei Standorte als geeignet eingeschätzt. Diese beiden Standorte wurden im Jahr 2010 durch eine externe Expertenkommission überprüft. Die Kommission sprach sich für den vom Bund der Steuerzahler kritisierten Standort aus. Sowohl die Klassik-Stiftung Weimar als auch die Stadt Weimar sind im Ergebnis ihrer Entscheidungsfindung den Argumenten der Expertenkommission gefolgt und haben sich für diesen Standort entschieden.

     

    Aufgrund der vorgenannten Informationen ist der Petitionsausschuss der Auffassung, dass der vorgesehene Standort für das künftige neue Bauhaus-Museum unter Berücksichtigung der zu erwartenden laufenden Unterhaltskosten einerseits und der touristischen, städtebaulichen und infrastrukturellen Anforderungen einen geeigneten Standort darstellt.

     

    Die Petition hat der Petitionsausschuss deshalb gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.