Teurer Umbau für Kita zwecklo -Vorwürfe im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 2014

Abgeschlossen
2 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am
  • 21.05.2015
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 23. Februar 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 6. April 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 2 Bürgerinnen unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses hatte die Stadt Bad Liebenstein im Juni 2009 im Rahmen des Konjunkturpakts II Finanzhilfen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur für die Maßnahme Errichtung eines Treppenhauses am Objekt „Umbau ehemaliges Therapiegebäude zu einer Kindertagesstätte“, Esplanade 7, beantragt, die noch im gleichen Monat bewilligt wurden. Der Bewilligung lag ein Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2008 zu Grunde, wonach die Verlagerung des Kneipp-Kindergartens vom Schulweg 8 in das Gebäude Esplanade 7 beschlossen worden war.

     

    Aufgrund erheblichen Widerstandes gegen die Umzugspläne hat der Stadtrat der Stadt Bad Liebenstein im Mai 2013 den vorgenannten Beschluss aus dem Jahr 2008 aufgehoben. Die für den Umbau der Räumlichkeiten zur Kindertagesstätte erhaltenen Mittel nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zahlte die Stadt Bad Liebenstein vollumfänglich zurück.

     

    Aufgrund des dargelegten Sachverhalts ist der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung davon ausgegangen, dass die Aufklärung des in Rede stehenden Sachverhalts umfassend erfolgt ist. Die Petition hat der Ausschuss deshalb gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.