Thüringer Rechnungshof - Vorwürfe und Sachverhalte des Buches -Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2013 vom Bund der Steuerzahler

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  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
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Welches Ziel hat die Petition?

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Petition soll erreicht werden, dass 1.den oben genannten Vorwürfe und Sachverhalte des Buches -Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2013 vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden. 2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt. Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Jan-Erik Hansen

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Thüringen. Der Thüringer Rechnungshof hatte 2010 angesichts der hohen Verschuldung des Freistaats dringend eine Haushaltskonsolidierung angemahnt. Er ging mit gutem Beispiel voran und schlug vor, eine Direktorenstelle einzusparen. Der Landtag verabschiedete mit dem Haushaltsplan 2012 den Abbau der Stelle. Seitdem war das sogenannte Kollegium des Rechnungshofs mit Präsident, Vizepräsident und zwei Mitgliedern besetzt und beschloss dazu eine entsprechende Geschäftsverteilung. Diese Neuorganisation hatte sich bewährt. Im Sommer 2013 wurde auf Initiative von drei Fraktionen des Thüringer Landtags allerdings ein neues Rechnungshofgesetz beschlossen. Darin ist nun festgelegt, dass das Kollegium des Rechnungshofs den Präsidenten, den Vizepräsidenten und drei weitere zu Mitgliedern bestellte Beamte (Direktoren) umfasst. Also wieder eine Top-Beamtenstelle mehr. Echter Wille zu Personaleinsparungen sieht anders aus. Besonders dann, wenn nach dem Stellenabbaukonzept der Rechnungshof zukünftig noch 31 Stellen abbauen muss. Für die zusätzliche Stelle sind bei der B4-Besoldung mindestens 86.805 Euro im Jahr fällig, wobei weitere Kosten für ggf. den Familienzuschlag und die Arbeitsausstattung dazukommen. Der Rechnungshof selbst geht in seiner Stellungnahme von ungefähr 93.000 Euro aus. Bisher wurde dieser zusätzliche Direktorenposten nicht besetzt, da die Stelle im laufenden Doppelhaushaltsplan 2013/2014 nicht ausgewiesen ist. Aber langfristig drohen höhere Ausgaben.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

s.o.

Wie wird die Petition begründet?

s.o.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

s.o.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

s.o.

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