Da die beanstandeten fiskalischen Auswirkungen durch einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtags entstanden sind, wurde davon abgesehen, die Landeregierung im Rahmen des Petitionsverfahrens zu beteiligen.
Die Schaffung des weiteren Direktorenpostens beim Thüringer Rechnungshof war Gegenstand der Plenardebatte zum maßgeblichen Gesetzentwurf in der Drucksache 5/5603 der Fraktionen CDU, SPD und DIE LINKE. Die Mehrheit des Landtags hat trotz der mit der Entscheidung verbundenen Kosten die Schaffung eines weiteren Direktorenpostens unterstützt, da aus Sicht der Befürworter die Vorteile einer weiteren Direktorenstelle die fiskalischen Nachteile überwogen haben. Deshalb beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen nach § 17 Nr. 2b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.