Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke

Abgeschlossen
249 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Michaela Pröschild
    aus 99310 Bösleben
  • veröffentlicht am
  • 07.11.2019
    Abschlussbericht

    Die eingereichte Sammelpetition wurde von 1.700 Mitzeichnern (Unterschriftenlisten) unterstützt und antragsgemäß auch auf der Petitionsplattform im Internet veröffentlicht. Im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum konnte die Petition weitere 249 elektronische Mitzeichnungen verzeichnen.

     

    Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte zunächst zum Sachverhalt mit, der Verordnungsentwurf sei in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt worden. Bis zum 30. November 2014 habe jedermann die Möglichkeit gehabt, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Im Anschluss habe das Landesverwaltungsamt die vorgebrachten Einwendungen ausgewertet.

     

    Da aufgrund der Einwendungen noch Änderungen am Verordnungsentwurf zu erwarten waren, hat der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren zunächst ruhen lassen.

     

    Auf eine Sachstandsanfrage des Petitionsausschusses teilte das TMUEN schließlich mit, im Rahmen eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit einer geplanten Bebauung in der Schutzzone II der bestehenden Trinkwasserschutzzone hätten sich weitere zu klärende Fragen ergeben, die sich auch auf das Verfahren zur Erarbeitung einer neuen „Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke (VO WSG Erfurt)“ auswirken würden.

     

    Vor diesem Hintergrund sei die Zielstellung, einen neuen Verordnungsentwurf bis Ende des Jahres 2019 zu erarbeiten und diesen im Verlauf des Jahres 2020 zunächst mit den betroffenen Kommunen und Trägern der öffentlichen Belange zu erörtern. Im Anschluss sei eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

     

    Vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstandes und aufgrund des Umstandes, dass die Verordnung aufgrund der neuen Entwicklungen in wesentlichen Teilen neu erarbeitet wird, hat der Petitionsausschuss nach Abstimmung mit den Einreichern der Petition in seiner 62. Sitzung beschlossen, das Petitionsverfahren formal abzuschließen. Sollte es im Zuge des weiteren Verordnungsverfahrens aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erneut zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommen, kann jederzeit erneut die Unterstützung des Petitionsausschusses in Anspruch genommen werden.