Verbesserung des Personalschlüssels in den Thüringer Kindergärten

In Beratung
17960 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend, Familien
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Grit Szemendera
    aus 99706 Sondershausen
  • veröffentlicht am 23.10.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Das Ziel der Petition ist die Herstellung eines kindgerechten Verhältnisses von Fachkräften zu Kindern durch die Verbesserung und Vereinheitlichung des Personalschlüssels in den Thüringer Kindergärten.

Ich fordere, den Personalschlüssel in Thüringer Kindergärten zum 01.01.2024 folgendermaßen zu verbessern:

Eine Fachkraft soll in der Regel nicht mehr als:

  1. zwei Kinder im ersten Lebensjahr
  2. vier Kinder zwischen einem und drei Jahren
  3. neun Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres
  4. zwanzig Kinder im Grundschulalter

bilden, erziehen und betreuen. 

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Diese Petition richtet sich gegen den derzeitigen, im Thüringer Kindergartengesetz § 16, festgelegten Mindestpersonalschlüssel.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Der Thüringer Landtag hat das aktuell gültige Thüringer Kindergartengesetz mit der Regelung zum Personalschlüssel beschlossen.

Wie wird die Petition begründet?

Thüringen bietet im Bundesdurchschnitt ein hohes bedarfsgerechtes Platzangebot mit langen Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an. (94,4 % aller Kinder in Thüringen zwischen drei und sechs Jahren besuchen durchschnittlich 9 Stunden täglich eine Kindertageseinrichtung). Diesem familienfreundlichen Betreuungsangebot steht ein bundesdurchschnittlich viel zu geringer Personalschlüssel gegenüber. Der Bildungsauftrag kann damit nur eingeschränkt oder nicht erfüllt werden. Es bedarf deshalb ausreichend qualifizierten Fachpersonals für ein kindgerechtes und wissenschaftlich ausgewiesenes Verhältnis von Fachkräften zu Kindern.

Das aktuelle unausgewogene Verhältnis von Fachkräften zu Kindern führt immer häufiger zu Überlastungssituationen. Nachweislich steigen dadurch die krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Das bedeutet für Familien eine Reduzierung der Leistung der Kindertageseinrichtung von Kürzung der Öffnungszeiten oder Wegfall von Angeboten bis hin zur Schließung der Einrichtung.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, es bedarf einer Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes in § 16 Absatz 2.

"Die notwendige Anzahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist gewährleistet, wenn eine pädagogische Fachkraft zeitgleich regelmäßig nicht mehr als:

  1. zwei Kinder im Alter bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres,
  2. vier Kinder im Alter zwischen dem vollendeten ersten und vor Vollendung des dritten Lebensjahres,
  3. neun Kinder im Alter ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung oder
  4. 20 Kinder der Klassenstufen 1 bis 4
    bildet, erzieht und betreut."

und die entsprechende Anpassung in § 16 Absatz 3.

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